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Arbeitsmarktservice Österreich

Das AMS ist der öffentliche Arbeitsmarktdienstleister Österreichs und vergibt Förderungen an Unternehmen, etwa Eingliederungsbeihilfen, Lohnkostenzuschüsse und Kurzarbeitsbeihilfen. Für Gründer:innen bietet das AMS unter bestimmten Voraussetzungen das Unternehmensgründungsprogramm (UGP) mit begleitender Beratung und Existenzsicherung.

Besonders geeignet für Gründer:innen und Startups

Noch nicht gegründet, in Gründung oder jünger als 1 Jahr bzw. weniger als 2 Mio. € Umsatz

Für Unternehmen aller Innovationsstufen

Förderung der Lehrausbildung

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Bis zu 32.400

Das Programm unterstützt Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen bei der Ausbildung von Lehrlingen durch einen monatlichen pauschalen Zuschuss zu den Ausbildungskosten. Gefördert werden unter anderem Frauen in handwerks- und techniknahen Berufen, benachteiligte Personen, Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit sowie Erwachsene über 18 Jahre. Voraussetzung ist die Ausbildungsberechtigung.

Leistungen: Ausbildungskosten, Finanzielle Unterstützung, Zuschuss

Eingliederungsbeihilfe

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Das Programm unterstützt Unternehmen bei der Einstellung von Personen, die beim AMS arbeitslos gemeldet sind. Zielgruppe sind insbesondere ältere Personen, Langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen. Angeboten wird ein Zuschuss zu den Lohnkosten. Höhe und Dauer der Beihilfe werden individuell vereinbart. Der Antrag muss vor Beschäftigungsbeginn erfolgen.

Leistungen: Finanzielle Unterstützung, Zuschuss

Förderung für die erste Arbeitskraft

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Das Programm unterstützt Ein-Personen-Unternehmen bei der Einstellung ihrer ersten vollversicherungspflichtigen Arbeitskraft. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse ab 50 Prozent der Normalarbeitszeit, die länger als zwei Monate dauern. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen seit mehr als drei Monaten nach dem GSVG versichert ist und die Arbeitskraft zuvor arbeitslos gemeldet war.

Leistungen: Finanzielle Unterstützung, Zuschuss

Solidaritätsprämien-Modell

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Das Programm fördert Unternehmen, in denen Arbeitskräfte ihre Normalarbeitszeit um bis zu 50 % reduzieren und dafür arbeitslose Ersatzarbeitskräfte eingestellt werden. Angeboten wird ein Zuschuss zum Lohnausgleich sowie die Übernahme der zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Voraussetzung ist eine kollektivvertragliche oder betriebliche Vereinbarung und die Beibehaltung der Beitragsgrundlage.

Leistungen: Finanzielle Unterstützung, Zuschuss

Unternehmensgründungs-Programm

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Das Programm unterstützt arbeitslose Personen mit einer konkreten Geschäftsidee bei der Gründung eines eigenen Unternehmens. Es werden die Kosten für Unternehmensberatung und notwendige Ausbildungen übernommen sowie die Existenzsicherung während der Programmdauer (in der Regel sechs Monate) gewährleistet. Voraussetzung ist die entsprechende berufliche Qualifikation für die Unternehmensgründung.

Leistungen: Ausbildungskosten, Beratung und Know-how, Finanzielle Unterstützung, Gründungsberatung, Weiterbildungen und Training

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