Das AMS ist der öffentliche Arbeitsmarktdienstleister Österreichs und vergibt Förderungen an Unternehmen, etwa Eingliederungsbeihilfen, Lohnkostenzuschüsse und Kurzarbeitsbeihilfen. Für Gründer:innen bietet das AMS unter bestimmten Voraussetzungen das Unternehmensgründungsprogramm (UGP) mit begleitender Beratung und Existenzsicherung.
Noch nicht gegründet, in Gründung oder jünger als 1 Jahr bzw. weniger als 2 Mio. € Umsatz
Jünger als 5 Jahre oder weniger als 250 Mitarbeiter:innen bzw. weniger als 50 Mio. € Umsatz
Unternehmen in Vorarlberg können arbeitsuchende Personen praxisnah und betriebsspezifisch ausbilden, um daraus Fachkräfte zu gewinnen. Die Ausbildung erfolgt direkt im Betrieb entsprechend dessen konkreten Anforderungen. Voraussetzung ist Personalbedarf des Unternehmens, die Zusage zur Übernahme nach Ausbildungsende, überbetriebliche Verwertbarkeit der Ausbildung sowie bei Lehrabschluss eine Lehrlingsausbildungsberechtigung. Der Kontakt erfolgt über den Verein FAB im Auftrag des AMS.
Leistungen: Finanzielle Unterstützung, Ausbildungskosten
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Burgenland erhalten einen Lohnkostenzuschuss bei Einstellung von beim AMS vorgemerkten Personen ab 50 Jahren, die länger als 90 Tage in Betreuung stehen oder gesundheitlich beeinträchtigt sind, sowie für Personen mit längerer Vormerkdauer (Langzeitbeschäftigungslose, NAL). Voraussetzung ist die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses.
Leistungen: Finanzielle Unterstützung, Zuschuss
Gefördert wird die betriebsorientierte Ausbildung und Rekrutierung neuer Fachkräfte für Unternehmen mit gravierendem Fachkräftemangel. Das AMS OÖ vermittelt vorgemerkte Arbeitsuchende, ein Stiftungsträger erstellt ein Implacementkonzept und individuelle Bildungspläne, das Unternehmen führt die praktische Ausbildung durch und übernimmt die TeilnehmerInnen nach positivem Abschluss in ein Dienstverhältnis. Voraussetzung ist ein sofortiger oder mittelfristiger bedeutsamer Personalbedarf, der nicht durch vorgemerkte Arbeitsuchende gedeckt werden kann.
Leistungen: Finanzielle Unterstützung, Zuschuss, Ausbildungskosten, Beratung und Know-how
Das Programm fördert eine arbeitsplatznahe Ausbildung für arbeitslos gemeldete Personen, die ein Unternehmen für eine offene Fachkraftstelle qualifiziert. Es kombiniert theoretische, überbetrieblich verwertbare Ausbildung mit praxisnaher, maßgeschneiderter betrieblicher Ausbildung. Voraussetzung ist die Zusage des Unternehmens, die Person nach Abschluss der Ausbildung in ein Dienstverhältnis zu übernehmen, sowie ein vom AMS geprüfter und genehmigter Bildungsplan.
Leistungen: Finanzielle Unterstützung, Ausbildungskosten, Beratung und Know-how
Gefördert wird die Einstellung von Personen über 50 Jahren, die entweder mehr als 90 Tage arbeitslos sind, aus gesundheitlichen Gründen erschwerte Beschäftigungschancen haben oder wegen langer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt (z.B. Wiedereinsteiger:innen) benachteiligt sind. Unternehmen erhalten dafür eine Beihilfe zu den Lohnkosten, gestaffelt nach Alter und Geschlecht der eingestellten Person. Die Beantragung muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses über das eAMS-Konto erfolgen.
Leistungen: Finanzielle Unterstützung, Zuschuss
Das Programm unterstützt Ein-Personen-Unternehmen bei der Einstellung ihrer ersten vollversicherungspflichtigen Arbeitskraft. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse ab 50 Prozent der Normalarbeitszeit, die länger als zwei Monate dauern. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen seit mehr als drei Monaten nach dem GSVG versichert ist und die Arbeitskraft zuvor arbeitslos gemeldet war.
Leistungen: Finanzielle Unterstützung, Zuschuss
Das Programm unterstützt Unternehmen bei der Einstellung von Personen, die beim AMS arbeitslos gemeldet sind. Zielgruppe sind insbesondere ältere Personen, Langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen. Angeboten wird ein Zuschuss zu den Lohnkosten. Höhe und Dauer der Beihilfe werden individuell vereinbart. Der Antrag muss vor Beschäftigungsbeginn erfolgen.
Leistungen: Finanzielle Unterstützung, Zuschuss
Das Programm unterstützt Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen bei der Ausbildung von Lehrlingen durch nicht rückzahlbare monatliche Zuschüsse. Gefördert werden Lehrlinge mit geringem Frauenanteil in ihrem Beruf, arbeitsmarktbenachteiligte Lehrlinge, Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation sowie Erwachsene zur Beseitigung von Qualifikationsmängeln. Die Förderhöhe und -voraussetzungen variieren erheblich je nach Bundesland, Lehrjahr und Zielgruppe. Eine Beantragung vor Aufnahme des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses ist erforderlich.
Leistungen: Finanzielle Unterstützung, Zuschuss, Ausbildungskosten
Das Programm fördert Unternehmen, in denen Arbeitskräfte ihre Normalarbeitszeit um bis zu 50 % reduzieren und dafür arbeitslose Ersatzarbeitskräfte eingestellt werden. Angeboten wird ein Zuschuss zum Lohnausgleich sowie die Übernahme der zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Voraussetzung ist eine kollektivvertragliche oder betriebliche Vereinbarung und die Beibehaltung der Beitragsgrundlage.
Leistungen: Finanzielle Unterstützung, Zuschuss
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