
Betriebsprüfung zur Forschungsprämie: Worauf Prüfer wirklich achten
Die Forschungsprämie wird oft erst Jahre später geprüft. Wer die wichtigsten Prüfungspunkte kennt und sauber dokumentiert, behält die 14 % dauerhaft.
Alles, was Unternehmen über die Österreichische Forschungsprämie wissen müssen - von den Grundlagen über förderfähige Kosten bis hin zu typischen Fehlern.

In aller Kürze
- Die Forschungsprämie erstattet 14 % der qualifizierten F&E-Ausgaben als Steuergutschrift - ohne Obergrenze
- Alle in Österreich steuerpflichtigen Unternehmen sind anspruchsberechtigt, unabhängig von Größe oder Branche
- Die Prämie ist steuerfrei und wird auch bei Verlusten ausbezahlt
- Anträge können rückwirkend für bis zu vier Jahre gestellt werden
Die Forschungsprämie ist eine steuerliche Gutschrift, mit der Unternehmen in Österreich ihre Forschungs- und Entwicklungsleistungen rückwirkend fördern lassen können. Sie beträgt 14 % der förderfähigen Kosten und wird direkt vom Finanzamt auf das Abgabenkonto ausbezahlt.
Anders als klassische Förderprogramme mit Antragsverfahren und Jurybewertung funktioniert die Forschungsprämie als direkter Steuerbonus - das macht sie zu einem der unkompliziertesten und zugleich wirkungsvollsten Förderinstrumente in Österreich.
Die Prämie beträgt 14 % der förderfähigen Kosten und hat keine Obergrenze. Je mehr in Forschung investiert wird, desto mehr kommt zurück.
Ein Beispiel: Bei 4 F&E-Mitarbeitern mit einem Gesamtgehalt von €240.000 ergibt sich allein aus den Personalkosten eine jährliche Forschungsprämie von rund €33.600. Materialkosten, Investitionen und weitere Aufwendungen erhöhen die Bemessungsgrundlage zusätzlich.
Jedes Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich - vom Einpersonenbetrieb bis zum internationalen Konzern. Auch Startups, die noch keine Gewinne schreiben, können die Prämie erhalten, da sie unabhängig von der Steuerlast ausbezahlt wird. Übersteigt die Gutschrift die tatsächliche Steuer, wird die Differenz ausbezahlt.
Gefördert werden Projekte, die in eine dieser drei Kategorien fallen:
Rund 80 % aller Anträge fallen in den Bereich experimentelle Entwicklung.
Beispiele für förderfähige Projekte:
Reine Routineanpassungen, das bloße Beheben von Fehlern oder der Einsatz von Standardsoftware ohne technologischen Fortschritt sind nicht förderbar. Es muss immer eine technologische oder wissenschaftliche Unsicherheit bestehen.
Die Forschungsprämie deckt viele Kostenarten ab, unter anderem:
Die Beantragung der Forschungsprämie erfolgt in zwei Schritten:
Schritt 1: FFG-Gutachten
Zunächst muss ein Gutachten bei der FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) beantragt werden. Dieses Gutachten bestätigt, dass die beschriebenen Tätigkeiten tatsächlich als Forschung und Entwicklung gelten. Es enthält eine Projektbeschreibung von maximal 3.000 Zeichen und wird elektronisch über den FFG-eCall eingereicht. Das Gutachten dient dem Finanzamt als Grundlage für die Auszahlung.
Schritt 2: Formular E108c über FinanzOnline
Im zweiten Schritt wird die Forschungsprämie über das Formular E108c beim zuständigen Finanzamt beantragt. Darin werden alle F&E-Kosten und Auftragsforschungen zusammengefasst. Ohne E108c erfolgt keine Auszahlung, selbst bei einem positiven FFG-Gutachten. Alle Angaben müssen exakt übereinstimmen, sonst drohen Verzögerungen.
Die Forschungsprämie kann rückwirkend für bis zu vier Jahre beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel wenige Wochen.
Die Forschungsprämie ist steuerfrei und wird als direkte Gutschrift vom Finanzamt auf das Abgabenkonto ausbezahlt. Sie erhöht nicht den steuerpflichtigen Gewinn.
Auch Unternehmen ohne Gewinne können die Forschungsprämie beantragen. Das Guthaben auf dem Abgabenkonto kann nach Erhalt ausbezahlt werden - die Prämie ist damit auch für Startups und Unternehmen in Verlustphasen attraktiv.
Kombination mit anderen Förderungen: Ja, das ist möglich. Die andere Förderung muss lediglich von der Kostenbasis abgezogen werden. Im FFG-Gutachten gibt es dafür ein eigenes Feld namens „Steuerfreie Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln". So bleibt alles transparent und korrekt.
Auftragsforschung: Auch Auftragsforschung kann für die Forschungsprämie angesetzt werden. Entscheidend ist, dass der Auftragnehmer seinen Sitz im EU- oder EWR-Raum hat und die Forschungsleistung klar dokumentiert ist. So können auch Unternehmen ohne eigene F&E-Abteilung die Forschungsprämie nutzen.
Viele Anträge scheitern nicht am Projektinhalt, sondern an den Details:
Sorgfältige Dokumentation spart Zeit und vermeidet Rückfragen.
Ein negativer Bescheid ist noch lange nicht das Ende. Es gibt mehrere Möglichkeiten, doch noch an die Forschungsprämie zu kommen:
Einspruch einlegen: Gegen einen negativen Bescheid kann innerhalb der angegebenen Frist (meist ein Monat) ein Einspruch eingebracht werden. Während bei der ursprünglichen Beantragung nur 3.000 Zeichen zur Verfügung stehen, können beim Einspruch bis zu 60.000 Zeichen genutzt und zusätzlich Grafiken, Skizzen und andere Beilagen eingebracht werden. Ein großer Teil der Einsprüche bei wirklich innovativen Projekten ist letztendlich erfolgreich.
Teilauszahlung prüfen: Wurde die Forschungsprämie nur für einzelne Projekte oder Projektteile abgelehnt, besteht die Möglichkeit, für die positiv bewerteten Teile eine Teilauszahlung zu beantragen.
Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung sind eine unklare Beschreibung der Forschungsleistung sowie die Nichterfüllung der fünf Frascati-Kriterien: Neuartigkeit, schöpferische Tätigkeit, Ungewissheit, Systematik und Reproduzierbarkeit.
Die Forschungsprämie ist eines der attraktivsten Förderinstrumente in Österreich. StartMatch unterstützt Unternehmen im gesamten Antragsprozess: von der Identifikation förderfähiger Projekte über die Erstellung konformer Antragstexte bis hin zur Berechnung der Bemessungsgrundlage.
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Die Forschungsprämie wird oft erst Jahre später geprüft. Wer die wichtigsten Prüfungspunkte kennt und sauber dokumentiert, behält die 14 % dauerhaft.

Nicht alles, was technologisch anspruchsvoll ist, gilt als Forschung. Die fünf Frascati-Kriterien entscheiden, ob ein Projekt für die Forschungsprämie qualifiziert.
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