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Kreativwirtschaft Projekt

Wirtschaftsagentur WienWirtschaftsagentur Wien
Bis zu 200.000€Ab 1.1.2024|Bis 31.12.2026

Gefördert werden Vorhaben zur Entwicklung neuer kreativwirtschaftlicher Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse in Architektur, Design, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Mode, Multimedia und Games, Musikwirtschaft und Verlagswesen. Angeboten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse sowie Beratung. Zielgruppe sind bestehende Unternehmen und Gründer*innen der Wiener Kreativwirtschaft. Das Konzept muss qualitativ hochwertig sein, ein Alleinstellungsmerkmal aufweisen sowie reproduzierbar und standardisierbar sein.

Zielgruppe

Standort: WienIn GründungFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Bestehende kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Unternehmensgründer*innen der Wiener Kreativwirtschaft (Architektur, Design, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Mode, Multimedia und Games, Musikwirtschaft, Verlagswesen), insbesondere auch Absolvent*innen einschlägiger Ausbildungen. Bei partnerschaftlichen Anträgen sind, sofern der/die Lead-Partner*in ein Unternehmen in/mit Sitz in Wien ist, auch Vereine und Rechtsträger*innen aus Kultur-, Sozial-, Forschungs- und Bildungsbereich förderbar. Das Vorhaben muss ein klares Alleinstellungsmerkmal aufweisen.

Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlich

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschussAufstockungBeratung und Know-howNetzwerk und Partnerschaften

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % der anerkannten Projektkosten, maximal € 200.000. Mindestprojektgröße (Mindestbemessungsgrundlage) € 10.000. Zusätzlich Gründungsbonus von € 5.000 für Gründer*innen bzw. Unternehmen, deren Gründung max. 1 Jahr zurückliegt, sowie Frauenbonus von € 10.000 bei Projektleitung durch eine qualifizierte Frau. Vorauszahlung (Akonto) bis zu 50 % der zugesagten Fördersumme möglich. Maximale Projektlaufzeit 2 Jahre, Verlängerung in Ausnahmefällen möglich. Begleitend werden Beratungen und Vernetzungsevents angeboten.

Einreichung

Laufende Einreichung im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026. Einreichstichtage 2026: 31. August und 31. Dezember. Bis zu diesem Datum vollständig eingereichte Anträge werden gemeinsam bearbeitet, spätere Anträge fallen auf den nächsten Stichtag. Entscheidung durch eine unabhängige Jury nach dem Wettbewerbsprinzip; die Bearbeitung dauert in der Regel rund zwei Monate.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), zahlungsunfähige oder überschuldete Förderwerber*innen bzw. solche mit eröffnetem Insolvenzverfahren, Unternehmen in Schwierigkeiten, Förderwerber*innen mit offener EU-Rückforderungsanordnung, gesetzliche und privatrechtliche Interessensvertretungen sowie Gebietskörperschaften. Projekte ohne (geplante) Betriebsstätte in Wien sowie Vorhaben, die sich nicht deutlich vom bisherigen Tagesgeschäft abgrenzen, sind ebenfalls nicht förderbar.

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StartMatch ist ein eigenständiges Startup aus Wien. Wir unterstützen dich beim Beantragen von Förderungen und sind unabhängig von den erwähnten Förderstellen.

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