Gefördert werden Innovationsprojekte Wiener KMU zur Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen, Prozesse oder Verfahren, die kommerziell verwertet werden können. Geboten werden Zuschüsse zu Personalkosten, externen Dienstleistungen (Beratung, Entwicklung, Patente, Zertifizierungen), Investitionen (Maschinen, Anlagen, bauliche Maßnahmen) sowie Material- und Prototypenkosten. Zielgruppe sind bestehende KMU und Unternehmen in Gründung mit Betriebsstätte in Wien; das Vorhaben muss vom Tagesgeschäft abgegrenzt sein und eigenes Entwicklungsrisiko tragen.
Bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU, bis 250 Mitarbeiter*innen, max. € 50 Mio. Jahresumsatz oder € 43 Mio. Bilanzsumme) aller Branchen sowie Unternehmensgründer*innen mit (geplanter) Betriebsstätte in Wien. Bei partnerschaftlichen Anträgen sind unter einem Wiener Lead-Unternehmen auch Vereine, Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Bildungseinrichtungen aus Wien förderbar. Projekte müssen zu Know-how-Aufbau, Marktvorteilen und nachhaltiger Wertschöpfung führen.
Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlichNicht rückzahlbarer Zuschuss von 45% der anerkannten Projektkosten für kleine Unternehmen bzw. 35% für mittlere Unternehmen, maximal € 300.000 pro Vorhaben. Mindestprojektgröße (Bemessungsgrundlage) € 30.000. Zusätzlich Gründungsbonus von € 5.000 für Unternehmensgründer*innen bzw. Unternehmen, deren Gründung max. 1 Jahr zurückliegt, sowie Frauenbonus von € 10.000 bei Projektleitung durch eine qualifizierte Frau. Auf Personalkosten wird ein Gemeinkostenzuschlag von 20% gewährt. Akontozahlung bis max. 50% der zugesagten Fördersumme möglich. Maximale Projektlaufzeit 2 Jahre, in Einzelfällen verlängerbar.
Antragstellung laufend möglich von 01.01.2024 bis 31.12.2026. Einreichfristen 2026: 30.04., 31.08. und 31.12.2026. Die Bewertung erfolgt nach dem Wettbewerbsprinzip durch eine unabhängige Jury; die Entscheidung dauert in der Regel rund drei Monate. Mit dem Projekt darf erst nach Antragstellung begonnen werden.
Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, insolvente bzw. überschuldete Unternehmen oder solche mit eröffnetem Insolvenzverfahren, Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), berufliche Interessensvertretungen und Gebietskörperschaften sowie Unternehmen mit negativem Saldo bei der Stadtkasse Wien. Großunternehmen sind nicht förderbar (nur KMU). Reine Forschungs-/Bildungseinrichtungen und Vereine sind nur als Projektpartner*innen, nicht als Lead-Antragsteller, zulässig.
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Robert Kopka
StartMatch Gründer & CEO
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