Gefördert werden Vorhaben von Nahversorgungsunternehmen, die neue, ressourcenschonende oder digitale Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse einführen und damit ihr Grätzl stärken. Unterstützt werden Investitionen (bauliche Maßnahmen, Anlagen, Maschinen, Lizenzen), Dienstleistungen (Beratung, Marketing, Einschulungen) sowie Personalkosten. Zielgruppe sind kleine Unternehmen und Gründer*innen in Wien aus Gewerbe, Handwerk, Handel, Gastronomie sowie Buch- und Medienhandel. Voraussetzung ist ein Mindestprojektvolumen sowie Einreichung vor Projektstart.
Kleine Nahversorgungsunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sowie Gründer*innen in Wien aus den Branchen Gewerbe und Handwerk, Handel, Gastronomie, Buch- und Medienhandel, die neue, ressourcenschonende oder digitale Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse einführen möchten.
Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlichNicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 % der förderbaren Kosten, maximal 75.000 Euro pro Vorhaben. Mindestprojektgröße 20.000 Euro. Zusätzlich Frauenbonus von 5.000 Euro bei nachweislich weiblicher Projektleitung sowie Gründungsbonus von 5.000 Euro bei Unternehmensneugründung. Eine Vorauszahlung (Akonto) von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich. Maximale Projektdauer 2 Jahre. Gefördert werden Personalkosten, Beratungskosten, Marketingkosten, Sach- und Materialkosten, Lizenzen, Konzessionen, bauliche Maßnahmen sowie Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den neuen Lösungen.
Einreichzeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2026, Programm ist aktuell offen. Nächste Einreichstichtage sind der 15. August und 31. Dezember 2026 (laut Fördercockpit zusätzlich 15. April). Die Bewertung erfolgt durch eine unabhängige Jury, die mehrmals jährlich alle Einreichungen einer Periode vergleicht und die besten Projekte auswählt. Ab Einreichstichtag dauert es in der Regel rund zwei Monate bis zur Förderentscheidung.
Ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie Vorhaben ohne Innovations- und Klimaschutzbezug. Nicht gefördert werden Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs, reine Umbau- und Modernisierungskosten, die Eröffnung weiterer Filialen, die Schaffung von Automatenflächen, die Ablöse von Kundenstock und Firmenwert sowie Anschaffungen unter 200 Euro. Großunternehmen (50+ Beschäftigte) sind laut Zielgruppendefinition ausgeschlossen.
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Robert Kopka
StartMatch Gründer & CEO
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