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Förderung Produktion

Wirtschaftsagentur WienWirtschaftsagentur Wien
Bis zu 200.000€Ab 1.1.2024|Bis 31.12.2026

Gefördert werden Investitionsvorhaben von Produktionsunternehmen am Standort Wien: Anschaffung energieeffizienter Maschinen und Anlagen, damit verbundene bauliche Maßnahmen, Materialkosten, Lizenzen, Personalkosten sowie externe Dienstleistungen. Ziel ist die Einführung neuer Technologien, Produktionsverfahren, neuer Produkte oder die Fertigungsüberleitung. Mindestens 50% der Kosten müssen aktivierungsfähig sein, das Projekt darf erst nach Antragstellung starten.

Zielgruppe

Standort: WienIn GründungFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Bestehende kleine, mittlere und große gewerbliche und industrielle Produktionsunternehmen aller Branchen mit (geplanter) Betriebsstätte in Wien, sowie Unternehmensgründer*innen, die Gründung und Projektumsetzung in Wien planen. Erforderlich ist eine vorhandene oder angestrebte Gewerbeberechtigung in der Produktion. Adressiert werden auch produktionsnahe Dienstleistungen.

Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlich

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschuss

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50% der anerkannten Projektkosten, maximal € 200.000 pro Vorhaben. Mindestprojektgröße € 30.000. Zusätzlich Frauenbonus € 10.000 (bei nachweislich weiblicher Projektleitung) und Gründungsbonus € 5.000 (bei Unternehmensgründung im Zuge des Vorhabens bzw. Gründung max. 1 Jahr vor Antragstellung). Auf Personalkosten wird ein Gemeinkostenzuschlag von 20% gewährt. Vorauszahlung (Akonto) bis zu 50% der zugesagten Fördersumme möglich. Maximale Projektlaufzeit 2 Jahre.

Einreichung

Einreichzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026, laufende Einreichung möglich. Einreichstichtage 2026: 31. August und 31. Dezember. Alle bis zu einem Stichtag eingereichten Anträge werden gemeinsam bewertet; Entscheidung durch eine unabhängige Jury bzw. das Präsidium der Wirtschaftsagentur Wien nach dem Wettbewerbsprinzip. Entscheidung dauert in der Regel rund zwei Monate.

Ausschlüsse

Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen bzw. solche mit eröffnetem Insolvenzverfahren, Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung, Unternehmen in Schwierigkeiten, berufliche Interessensvertretungen, Gebietskörperschaften. Projekte mit primärem Nahversorgungscharakter sowie Projekte, die den laufenden Geschäftsbetrieb betreffen, sind nicht förderbar.

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Du hast Fragen oder möchtest eine Förderung beantragen?Robert Kopka

Robert Kopka

StartMatch Gründer & CEO

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