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Bis zu 37.500€Bis 30.6.2027

Gefördert werden Gründungsprojekte innovativer Unternehmen in der Steiermark in den ersten fünf Jahren des Unternehmerlebens. Angeboten werden Zuschüsse zu externen Beratungsleistungen sowie zu Investitionen im Zuge der unternehmerischen Tätigkeit, einschließlich Digitalisierungsmaßnahmen. Voraussetzung sind eine mind. 25%ige direkte Beteiligung der Gründerin/des Gründers mit operativer Funktion, Innovationscharakter und erkennbares Wachstumspotenzial des Unternehmens.

Zielgruppe

Standort: SteiermarkNicht gegründet / In GründungIn GründungFrühphase

Innovative kleinste, kleine und mittlere Unternehmen in der Steiermark, die höchstens 5 Jahre vor Antragseinreichung gegründet wurden bzw. Personen, die erstmals unternehmerisch tätig werden wollen. Die Gründerin/der Gründer muss mind. 25 % direkt beteiligt und im Firmenbuch als Geschäftsführer/in mit operativer, leitender Funktion eingetragen sein und darf in den letzten 5 Jahren vor Gründung keine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben. Erforderlich ist eine Gewerbeberechtigung sowie ein innovatives Produkt/Verfahren mit Wachstumspotenzial.

Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlich

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschussInvestitions- und SachleistungenBeratung und Know-how

Modul Beratung: Zuschuss von 50 % der externen Beratungskosten, max. 10.000 Euro anrechenbare Kosten, max. 5.000 Euro Förderung pro Antrag, zweimal pro Kalenderjahr möglich. Modul Investition: Zuschuss von 20 % Basisförderung plus 5 % Regionalbonus für Standorte außerhalb von Graz (insgesamt bis zu 25 %), max. 150.000 Euro anrechenbare Kosten, max. 37.500 Euro Förderung pro Antrag, Mindestprojektgröße 5.000 Euro, einmal pro Kalenderjahr möglich. Die Projektlaufzeit beträgt max. 1 Jahr.

Einreichung

Die Förderungsaktion läuft bis 30.06.2027, vorbehaltlich vorzeitiger Revision. Anträge können laufend über das SFG-Portal eingereicht werden, jeweils vor Projektbeginn. Anrechnungsstichtag ist der Tag des Antragseingangs. Es gibt keine fixen Jurysitzungen; die Prüfung erfolgt laufend pro eingereichtem Antrag.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten bzw. mit laufendem oder abgewiesenem Insolvenzverfahren (Ausnahme bei Sanierungsplan und Förderbetrag bis 5.000 Euro), Großunternehmen, Handelsunternehmen sowie Gründer mit unselbstständiger Beschäftigung über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus. Laut Zielgruppen-Dokument zudem u.a. Bank/Versicherung, Tourismus, Teile von Gewerbe/Handwerk, Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Vermietung/Verpachtung, gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen mit über 25 % öffentlicher Beteiligung.

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Robert Kopka

StartMatch Gründer & CEO

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