Gefördert werden Transformations- und Diversifizierungsprojekte von Automotive-Unternehmen, die bestehende Kompetenzen, Technologien und Produktionskapazitäten in neue Geschäftsfelder wie Rail, Aerospace, Security & Defence, Batterie- und Energiesysteme, Wasserstoff oder Advanced Materials überführen. Gefördert werden Investitionen sowie nicht investive Maßnahmen wie Beratung, Engineering, Qualifizierung und projektbezogene Personalkosten. Voraussetzung ist ein verpflichtendes Erstgespräch mit dem ACstyria Mobilitätscluster vor Antragstellung.
Produktionsbetriebe und produktionsnahe Dienstleistungsunternehmen, die bisher überwiegend oder in wesentlichem Umfang für die Automotive-Wertschöpfungskette (z. B. Tier 1 bis 3 Lieferanten) tätig waren. Zugelassen sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit max. 750 Vollzeitäquivalent-MitarbeiterInnen am Projektstandort, sofern nicht Teil eines international tätigen Konzerns (max. 25 % Konzernbeteiligung). Erforderliche Gewerbeberechtigung muss vorliegen oder vor Projektabschluss erwirkt werden.
Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlichNicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu € 200.000 pro Projekt, Mehrfachteilnahmen nicht möglich. Förderquote max. 25 % der förderbaren Investitionskosten (aktiviert im Anlagevermögen) und max. 50 % der förderbaren nicht investiven Maßnahmen (laufender Aufwand). Mindestprojektvolumen € 300.000, für Kleinst- und Kleinunternehmen € 150.000. Interne Personalkosten bis max. € 30.000 bzw. für Kleinst- und Kleinunternehmen max. € 15.000 (Stundensatz € 35). Mindestens 25 % Eigenmittel erforderlich, sofern beihilferechtlich vorgesehen. Kombinierbar mit SFG-Finanzierungen und Förderungen Dritter.
Die Förderungsaktion läuft bis 31.12.2029, vorbehaltlich vorzeitiger Revision. Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen, ein verpflichtendes Erstgespräch mit der ACstyria Mobilitätscluster GmbH ist vorab zu führen. Nach Prüfung erhalten Antragstellende einen Anrechnungsstichtag; die Förderentscheidung erfolgt anschließend per Förderungsvertrag. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO Art. 2 Ziffer 18 sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind laut SFG-Zielgruppenkatalog u.a. Unternehmen im Umfeld von Sex/Glücksspiel/Gewalt, mit menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, mit über 25 % öffentlicher Beteiligung, aus Bank/Versicherung, Tourismus, bestimmten Gewerbe-Fachgruppen, Gesundheitswesen, Landwirtschaft, sowie gemeinnützige Organisationen. Programmspezifisch: Großunternehmen über 750 VZÄ oder Konzernzugehörigkeit (≥25 % Fremdbeteiligung), Mehrfachteilnahmen nicht möglich.
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Robert Kopka
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