Gefördert werden ganzheitliche Projekte zur Erhöhung der IT-Sicherheit in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen, u.a. Cyber-Security-Risikoanalysen, externe Beratungen, Einführung von IT-Sicherheitsmanagementsystemen, Neuinvestitionen in IT-Sicherheits-Hard- und Software, Lizenzen für Sicherheitslösungen sowie Weiterbildungen. Verpflichtend sind eine Risikoanalyse, mindestens 4 Stunden Sensibilisierungsmaßnahmen für alle MitarbeiterInnen mit IT-Zugang sowie die Umsetzung zumindest einer Empfehlung aus der Risikoanalyse. Auch Maßnahmen zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie bzw. des NISG 2026 sind förderfähig.
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 MitarbeiterInnen) mit Betriebsstätte in der Steiermark und erforderlicher Gewerbe- bzw. Berufsberechtigung. Auch Unternehmen, die selbst IT-Sicherheitsdienstleistungen anbieten, sofern es nur um den Bereich einer ISO-27001-Zertifizierung geht (und sie keine akkreditierte Zertifizierungsstelle sind). Explizit adressiert werden auch NIS-2-pflichtige Unternehmen.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30 % der anrechenbaren Projektkosten, bei max. 50.000 Euro anrechenbaren Gesamtprojektkosten. Die maximale Förderungssumme beträgt 15.000 Euro, die Mindestprojektgröße 5.000 Euro. Gefördert werden Beratungskosten, aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in IT-Sicherheits-Hard- und Software, Lizenzkosten für IT-Sicherheitslösungen (max. 12 Monate) sowie Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Der Projektzeitraum darf max. 1 Jahr ab Antragseinreichung betragen.
Laufende Einreichung online über das SFG-Portal, jederzeit vor Projektbeginn möglich; der Antragseingang gilt als Anrechnungsstichtag. Die Entscheidung erfolgt durch die SFG-Geschäftsführung nach Prüfung des Antrags. Die Förderungsaktion läuft, vorbehaltlich vorzeitiger Revision, bis 30.06.2027.
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten bzw. mit laufendem oder abgewiesenem Insolvenzverfahren (Ausnahme: Sanierungsplan bei Förderbetrag bis 5.000 Euro), Unternehmen außerhalb der SFG-Zielgruppe (u.a. Sparte Bank/Versicherung, Tourismus, bestimmte Gewerbe-Fachgruppen, Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Vermietung/Verpachtung, gemeinnützige Organisationen). Großunternehmen sowie Unternehmen, die selbst IT-Sicherheitsdienstleistungen anbieten (außer ISO-27001-Bereich), sind ausgeschlossen.
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