Gefördert werden Erstinvestitionen im materiellen und immateriellen Sachanlagevermögen im Zuge von Erweiterungs- oder Neuansiedlungsprojekten (z.B. Maschinen, bauliche Maßnahmen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) von kleinen und mittleren Unternehmen im produzierenden Gewerbe, in der Industrie oder in produktionsnahen Dienstleistungen mit Investitionsstandort in Kärnten. Ziel ist eine ressourcenschonende Steigerung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit mit positiver Beschäftigungswirkung. Voraussetzung ist u.a. der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie förderbare Projektkosten von mindestens € 1 Mio.
Kleine und mittlere Unternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten aus dem produzierenden Gewerbe, der Industrie oder produktionsnahen Dienstleistungen. Voraussetzung ist der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß KWF-Leitfaden. Die Projekte sollen Innovation (Produkt-, Prozess- oder Designinnovation), Wachstum, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft/Dekarbonisierung sowie regionale Bedeutung (Standort außerhalb Klagenfurts) aufweisen.
Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlichNicht rückzahlbarer Zuschuss mit maximal möglichen Barwerten von 35 % für Kleinunternehmen und 25 % für mittlere Unternehmen. Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens € 1 Mio. betragen. Die tatsächliche Zuschusshöhe richtet sich zusätzlich nach Projektstandort und Erfüllung der Bewertungsschwerpunkte Innovation, Wachstum, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft, regionale Bedeutung und Nachhaltigkeit.
Version 03 gilt vom 15.09. bis 31.12.2026. Die Einreichung ist ab 15.09.2026 auf dem ATES-Portal möglich. Vor Antragstellung ist eine verpflichtende Kontaktaufnahme mit dem KWF erforderlich. Die Förderungsentscheidung erfolgt nach formal-administrativer und inhaltlich-qualitativer Prüfung sowie Bewertung anhand der EFRE-Projektselektionskriterien; die Bewilligung steht unter Budgetvorbehalt.
Ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Unternehmen mit anhängigem Insolvenzverfahren, mit erheblichen Abgabenrückständen, fehlender Gesamtfinanzierung oder unzureichender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Großunternehmen sind nicht förderfähig. Nicht förderbar sind zudem Vorhaben mit gebrauchten Investitionen, kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen, leasingfinanzierten Projektkosten sowie Erwerb eines Geschäfts(Firmen)werts.
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Robert Kopka
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