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Bis zu 25.000€Ab 2.3.2026|Bis 15.12.2026

Gefördert werden Kosten für externe berufliche Weiterbildungen von Mitarbeiter:innen, die einen klaren Schwerpunkt auf ökologische Nachhaltigkeit und/oder digitale Transformation setzen, insbesondere in Schlüsseltechnologien der Industriestrategie Österreich 2035. Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten je Mitarbeiter:in. Zielgruppe sind Unternehmen jeder Rechtsform mit Niederlassung in Österreich, insbesondere KMU. Voraussetzung ist die Einhaltung der De-minimis-Obergrenze sowie die Wahl eines anerkannten Weiterbildungsanbieters.

Zielgruppe

Standort: ÖsterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Unternehmen jeder Rechtsform (z.B. AG, GmbH, KG, OG) mit Niederlassung in Österreich, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Auch Geschäftsführer:innen, Einzelunternehmer:innen und mitarbeitende Gesellschafter:innen sind antragsberechtigt. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Voraussetzung ist die Einhaltung der De-minimis-Obergrenze von 300.000 € in 3 Jahren.

Für Unternehmen aller Innovationsstufen

Leistungen

Finanzielle UnterstützungAusbildungskosten

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50% der förderbaren externen Weiterbildungskosten, maximal € 5.000 pro Skills Scheck (Mitarbeiter:in). Pro Unternehmen können maximal 5 Schecks beantragt werden, somit maximal € 25.000 pro Unternehmen. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird der Nettobetrag gefördert. Die Weiterbildung muss innerhalb von 18 Monaten ab Antragstellung abgeschlossen werden und muss spätestens 4 Wochen nach Antragstellung beginnen.

Einreichung

Programm geöffnet. Laufende Einreichung vom 02.03.2026 bis längstens 15.12.2026, 12:00 Uhr MEZ, elektronisch via eCall; bei vorzeitiger Ausschöpfung der Fördermittel wird die Ausschreibung früher geschlossen. Die Entscheidung erfolgt laufend durch die FFG-Geschäftsführung, üblicherweise innerhalb weniger Tage. Aufgrund einer Systemumstellung werden zwischen 19.06. und 02.07.2026 eingereichte Anträge erst ab 08.07.2026 bearbeitet; vom 03.07. bis 07.07.2026 ist keine Antragstellung oder Endberichtseinreichung möglich.

Ausschlüsse

Unternehmen in Gründung, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Technologietransfer-Einrichtungen), Selbstverwaltungskörper, staatliche Verwaltungen, Behörden und Gemeinden, GesbR. Unternehmen, die die De-minimis-Obergrenze von 300.000 € in 3 Jahren bereits ausgeschöpft haben.

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Robert Kopka

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