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Bis zu 1.200.000€Ab 30.9.2026|Bis 28.1.2027

Gefördert werden kooperative F&E-Projekte (Industrielle Forschung oder Experimentelle Entwicklung) zur sicheren Rohstoffversorgung: innovative Nutzung des geologischen Untergrundes, Überwachung sicherheitsrelevanter Parameter und Risikomanagement im Untergrund sowie Nutzung sekundärer Rohstoffquellen aus Bergbauhalden und Grubenwässern. Zielgruppe sind Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstigen nicht-wirtschaftlichen Einrichtungen mit Bezug zum Bergbauzyklus. Voraussetzung ist ein Konsortium aus mindestens zwei Partnern mit österreichischer Beteiligung.

Zielgruppe

Standort: ÖsterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Unternehmen jeder Größe (KMU, mittlere und große Unternehmen) sowie sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen, Fachhochschulen, Universitäten, Kompetenzzentren und Startups. Einreichberechtigt sind Konsortien ab zwei Partnern mit mindestens einem österreichischen Unternehmen sowie zusätzlich einem KMU, einer Forschungseinrichtung oder einer Organisation aus einem weiteren EU-/EWR-Staat.

Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlich

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschuss

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von mindestens € 100.000 bis maximal € 1,2 Mio. pro Vorhaben. Die Förderquote beträgt maximal 85 % und richtet sich nach Organisationstyp (KMU, mittlere Unternehmen, Großunternehmen, Forschungseinrichtungen) sowie Forschungskategorie (Industrielle Forschung: 55-85 %, Experimentelle Entwicklung: 35-60 %, je nach Unternehmensgröße). Maximale Projektlaufzeit 36 Monate.

Einreichung

Ausschreibung geöffnet seit 30.09.2026, Einreichfrist 28.01.2027, 12:00 Uhr. Die Förderentscheidung wird voraussichtlich im Juni 2027 durch den Bundesminister für Finanzen auf Basis der Empfehlung des Bewertungsgremiums getroffen. Ablauf: Formalprüfung (Ergebnis binnen 4 Wochen), schriftliche Begutachtung durch Expert:innen, Sitzung des Bewertungsgremiums, Förderungsempfehlung und -entscheidung.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung sowie grundsätzlich Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) und Einrichtungen der österreichischen Bundesverwaltung. Einzelne Unternehmen dürfen maximal 70 % der förderbaren Projektkosten tragen, Forschungseinrichtungen kumuliert maximal 70 %. Projekte zu Durchführbarkeitsstudien oder Erschließung/Bewertung von Lagerstätten sind nicht förderbar.

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