Gefördert werden Qualifizierungsprojekte im Konsortium zum systematischen Kompetenzaufbau in Schlüsseltechnologien der Industriestrategie Österreich 2035 (u.a. KI, Chips, Robotik, Quantentechnologie, Werkstoffe, Life-Sciences, Energie, Mobilität, Weltraum/Luftfahrt). Angeboten werden optionale Kompetenzstrategie-Entwicklung sowie verpflichtende Schulungsmaßnahmen (mind. 40 Stunden) für Mitarbeitende. Zielgruppe sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich, insbesondere KMU. Voraussetzung ist ein Konsortium aus mindestens vier unabhängigen Beteiligten mit einer Forschungseinrichtung als Konsortialführung und drei KMU.
Konsortien aus mindestens vier unabhängigen Beteiligten: eine Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung (Universität, Fachhochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) mit Sitz in Österreich als Konsortialführung sowie mindestens drei unabhängige KMU mit Sitz in Österreich, die Mitarbeitende zu Schulungen entsenden. Zusätzlich können weitere KMU, Großunternehmen und weitere Forschungseinrichtungen teilnehmen. Die Ausschreibung ist branchen- und technologieoffen.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal € 200.000 pro Projekt. Die Förderquote beträgt 100 % für wissenschaftliche Projektbeteiligte (nicht-wirtschaftliche Tätigkeit), 70 % für kleine Unternehmen, 60 % für mittlere Unternehmen, 50 % für große Unternehmen sowie ausländische Partner. Gefördert werden optional die Erarbeitung einer Kompetenzstrategie (Modul 1) sowie verpflichtend die Umsetzung von Schulungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 40 Stunden (Modul 2). Kosten für Subauftragnehmende in Modul 1 max. € 20.000. Projektmanagementkosten max. 10 %, Drittkosten max. 30 % der Gesamtkosten. Projektlaufzeit 6 bis 24 Monate.
Die Ausschreibung ist geöffnet, Einreichzeitraum 15.07.2026 bis 22.02.2027, 12:00 Uhr. Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch via eCall im Wettbewerbsverfahren. Nach Ende der Einreichfrist erfolgt die Bewertung durch Gutachter:innen und ein Bewertungsgremium; die Förderungsentscheidung durch die FFG-Geschäftsführung erfolgt voraussichtlich im zweiten Quartal 2027.
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO-Definition, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) grundsätzlich ausgeschlossen. Nicht teilnahmeberechtigt sind sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen, Gemeinden und Selbstverwaltungskörper, Einrichtungen der österreichischen Bundesverwaltung sowie nicht profitorientierte Organisationen (NPOs). Einzelprojekte sind nicht förderbar, nur Konsortialprojekte. Organisationen mit Interessenskonflikt (Mitwirkung an Programmevaluierung/-design in den letzten 3 Jahren) sind ausgeschlossen. Subauftragnehmende sind teilnahmeberechtigt, aber nicht förderbar.
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Robert Kopka
StartMatch Gründer & CEO
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