Gefördert werden sicherheitsrelevante Projekte auf sehr hohem Umsetzungslevel (TRL 6-8, keine Zertifizierungsmaßnahmen), die als F&E-Dienstleistung die probehafte Einführung neuer Techniken, Methoden oder Demonstratoren/Produkte beim beteiligten Bedarfsträger ermöglichen. Zielgruppe sind in Österreich ansässige Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure der Sicherheitsforschung. Voraussetzung ist eine BIEGE/ARGE aus mindestens einem österreichischen KMU und mindestens einem Bedarfsträger.
In Österreich ansässige Unternehmen (inkl. KMU, Großunternehmen, Startups), Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Vereine, die zu den Zielen der Sicherheitsforschung beitragen. Kooperation ist erforderlich: die BIEGE/ARGE muss aus mindestens einem österreichischen KMU und mindestens einem Bedarfsträger bestehen. Themenschwerpunkte: Schutz kritischer Infrastruktur (KIRAS) und Cybersicherheit (K-PASS).
Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlichNicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 100% der Gesamtkosten des Projekts (Instrument „C17 F&E-Dienstleistung“), maximale Vertragssumme € 100.000 inkl. eventueller USt. Maximale Projektlaufzeit 12 Monate. Ziel ist die Generierung neuen Wissens im öffentlichen Interesse sowie die zumindest probehafte Einführung neuer Techniken, Methoden oder Demonstratoren/Produkte beim Bedarfsträger; am Projektende sind Fortschritte zu präsentieren und in einem veröffentlichten wissenschaftlichen Endbericht zusammenzufassen.
Status: geplant. Einreichzeitraum 05.10.2026 bis 29.01.2027, 12:00 Uhr. Mit der Finanzierungsentscheidung ist ab Mitte April 2027 zu rechnen. Die spezifischen Einreichkriterien werden im Ausschreibungsleitfaden zum Start der Ausschreibung veröffentlicht; ein Beratungsgespräch mit der FFG vor der Einreichfrist wird empfohlen. Rechtsgrundlagen (Sonderrichtlinien KIRAS und Kybernet-Pass, Juli 2023) laufen bis 31.12.2026, Förderungsverträge können noch bis 30.06.2027 (KIRAS) bzw. 31.12.2026 (K-PASS) abgeschlossen werden.
Unternehmen in Schwierigkeiten (ausgenommen bestimmte Ausnahmefälle), Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR, mangels Rechtsfähigkeit nicht antragslegitimiert), Einreichungen ohne Beteiligung eines Bedarfsträgers bzw. ohne österreichisches KMU im Konsortium. Zertifizierungsmaßnahmen sind vom Fördergegenstand ausgeschlossen.
Die Inhalte dieser Seite wurden stellenweise mit KI-Unterstützung erstellt. Du hast Feedback oder einen Fehler entdeckt? Dann melde dich gerne bei uns via E-Mail.
StartMatch ist ein eigenständiges Startup aus Wien. Wir unterstützen dich beim Beantragen von Förderungen und sind unabhängig von den erwähnten Förderstellen.

Robert Kopka
StartMatch Gründer & CEO
Nutze gratis unsere KI-gestützte Fördersuche, um den besten Match für dein Unternehmen zu finden.
Förderungen mit KI findenDie KI-Plattform für österreichische Unternehmensförderungen mit professioneller Beratung dort, wo es darauf ankommt.