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Bis zu 1.000.000€Ab 1.6.2026|Bis 15.10.2026Bald vorbei

Gefördert werden Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung, die prototypische Bestandteile eines bereits abgeschlossenen FFG-geförderten Vorprojekts weiterentwickeln und erstmals in größerem Maßstab in Realumgebung (TRL 7-8) demonstrieren. Schwerpunkt liegt auf fünf Schlüsseltechnologien. Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Zielgruppe sind ambitionierte KMU mit funktionsfähigem Prototyp aus einem FFG-Vorprojekt. Kooperationen sind nicht möglich, Forschungseinrichtungen nur als Drittleister einbindbar.

Zielgruppe

Standort: ÖsterreichFrühphaseMittlere Phase

Ambitionierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-KMU-Definition, die im Rahmen eines FFG-geförderten Vorprojekts bereits einen funktionsfähigen Prototyp entwickelt haben und diesen nun erstmals in größerem Maßstab in Realumgebung demonstrieren wollen. Schwerpunkt auf fünf Schlüsseltechnologien: Quantentechnologien und Photonik, fortgeschrittene Werkstoffe, fortgeschrittene Produktionstechnologien und Robotik, Chips/elektronische Komponenten und Systeme, sowie Künstliche Intelligenz und Dateninnovation.

Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlich

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschuss

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal € 1 Mio. pro Projekt und Unternehmen. Die Förderquote beträgt 45% für kleine Unternehmen und 35% für mittlere Unternehmen. Projektlaufzeit mindestens 6, maximal 24 Monate. Kooperationen sind nicht möglich, Forschungseinrichtungen können jedoch über Drittkosten eingebunden werden. Förderbare Kosten umfassen Personal-, Material- und Sachkosten, Reisekosten, Kosten für Anlagennutzung sowie Drittkosten.

Einreichung

Die Ausschreibung ist geöffnet. Einreichzeitraum: 01.06.2026 bis 15.10.2026, 12:00 Uhr, über den eCall der FFG. Die Vergabesitzung findet am 28.01.2027 statt. Am 06.10.2026 findet ein Webinar zu Besonderheiten und praktischen Tipps zur Ausschreibung statt.

Ausschlüsse

Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind ausgeschlossen. Großunternehmen sind nicht förderbar, da sich die Ausschreibung ausschließlich an KMU richtet. Das FFG-geförderte Vorprojekt muss zum Einreichzeitpunkt bereits beendet sein (Ende nach dem 01.01.2025). Kooperationsprojekte sind ausgeschlossen, Forschungseinrichtungen können nur als Drittleister eingebunden werden.

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StartMatch ist ein eigenständiges Startup aus Wien. Wir unterstützen dich beim Beantragen von Förderungen und sind unabhängig von den erwähnten Förderstellen.

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