Gefördert werden mehrmonatige Praktikumsplätze für Maturant:innen, die noch keine Studienrichtung oder Berufsperspektive gewählt haben, z. B. im Rahmen eines Gap Years. Die Praktika finden in Forschung, Technologie und Innovation statt, mit Fokus auf Schlüsseltechnologien und technologische Stärkefelder der Industriestrategie 2035. Praktikant:innen arbeiten direkt an hochwertigen FTI-Teilaufgaben mit und werden von qualifizierten Personen betreut. Zielgruppe sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen mit FTI-Aktivitäten in Österreich.
Unternehmen jeder Rechtsform, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler, wissenschaftsorientierte Vereine) sowie sonstige Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit (nicht wissenschaftsorientierte Vereine, Gemeinden), jeweils mit FTI-Aktivitäten und Betriebsstätte/Niederlassung in Österreich. Praktikant:innen: Maturant:innen österreichischer Schulen, Maturazeugnis max. 2 Jahre alt, noch kein Studium begonnen.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbarer Pauschalzuschuss, gestaffelt nach Praktikumsdauer: 3 Monate (mind. 86 Kalendertage) 3.800 EUR, 4 Monate (mind. 116 Tage) 4.900 EUR, 5 Monate (mind. 146 Tage) 6.000 EUR, 6 Monate (mind. 176 Tage) 7.100 EUR. Damit wird der Großteil der Lohn- und Lohnnebenkosten der Praktikant:innen gedeckt. Maximale Praktikumsdauer 6 Monate, Mindestdauer 3 Monate. Keine Kostenabrechnung erforderlich, da Pauschalförderung.
Offen. Laufende Einreichung im Zeitraum 04.05.2026 bis 04.11.2026, 12:00 Uhr; die Ausschreibung wird bei vorzeitiger Ausschöpfung der Mittel früher geschlossen. Die Begutachtung erfolgt laufend durch die FFG, die Förderungsentscheidung trifft die Geschäftsführung auf Basis der Empfehlung des Bewertungsgremiums. Praktika müssen bis spätestens 31.10.2027 abgeschlossen sein. Bei Einreichungen zwischen Mitte Juni und Mitte Juli kommt es aufgrund einer Systemumstellung zu längerer Bearbeitungsdauer.
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) sind ausgeschlossen. Organisationen der österreichischen Bundesverwaltung sind nicht förderbar. Tätigkeiten von Gemeinden, die in den gesetzlichen Auftrag fallen, sind nicht förderbar. Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderbar. Nicht förderbar sind Praktika von Studierenden oder Kolleg-Schüler:innen, Praktika mit Werkvertrag oder freiem Dienstvertrag, sowie Personen, die bereits ein Praktikum in derselben Organisation absolviert haben.
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Robert Kopka
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