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Bis zu 2.000.000Ab 5.10.2026|Bis 26.2.2027Geplant

Gefördert werden anwendungsorientierte F&E-Projekte und F&E-Dienstleistungen der Verteidigungsforschung, insbesondere kooperative, inter- oder transdisziplinäre Vorhaben zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen für die militärische Sicherheit Österreichs. Zielgruppe sind Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure, die zu den Zielen der Verteidigungsforschung beitragen. Details zu Förderquoten und Einreichkriterien werden erst mit Ausschreibungsstart im Leitfaden veröffentlicht.

Zielgruppe

Standort: ÖsterreichIn GründungFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Unternehmen aller Größen (KMU, mittlere und große Unternehmen), Startups, Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Kompetenzzentren, Gebietskörperschaften, gemeinnützige Vereine und Einzel-Forscher:innen, die zu den Zielen der österreichischen Verteidigungsforschung beitragen. Die Vorhaben müssen anwendungsorientierte Forschung, Entwicklung und Innovation im Verteidigungsbereich betreffen, oft als kooperative, inter- oder transdisziplinäre Projekte.

Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlich

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschuss

Nicht rückzahlbare Zuschüsse bis max. € 2.000.000 pro Vorhaben. Die konkrete Förderquote ist abhängig vom Organisationstyp (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung) sowie von der Forschungskategorie und wird erst im Ausschreibungs- bzw. Instrumentenleitfaden bei Ausschreibungsstart bekanntgegeben. Laut Sonderrichtlinie sind je nach Beihilfetatbestand u.a. bis zu 100% (Grundlagenforschung), 50-80% (industrielle Forschung) bzw. 25-80% (experimentelle Entwicklung) möglich. Maximale Projektdauer 36 Monate, Verlängerung um bis zu 12 Monate möglich. Gefördert werden Personal-, Anlagen-, Sach-, Dritt- und Reisekosten.

Einreichung

Die Ausschreibung 2026 ist derzeit in Planung. Sie startet voraussichtlich am 05.10.2026, die Einreichfrist endet voraussichtlich am 26.02.2027, 12:00 Uhr. Details zu Inhalten und Bedingungen werden erst zum Ausschreibungsstart veröffentlicht. Die Bewertung erfolgt einstufig durch eine Jury/Gutachtergremium, das eine Förderempfehlung an das BMF abgibt; mit einer Förderentscheidung ist voraussichtlich ab Mitte August 2027 zu rechnen.

Ausschlüsse

Unternehmen in Schwierigkeiten (Ausnahmen laut AGVO möglich), Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) mangels Rechtsfähigkeit. Organisationen innerhalb der österreichischen Bundesverwaltung sind nicht antragsberechtigt. Themen mit zivilem oder dual-use-Fokus (Abgrenzung zu KIRAS/Kybernet-Pass) fallen in der Regel nicht unter FORTE. Weitere Einschränkungen des Kreises der Förderungswerbenden können in den jeweiligen Ausschreibungsleitfäden festgelegt werden.

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Robert Kopka

StartMatch Gründer & CEO

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