Gefördert wird die internationale Expansion bestehender kleiner und mittlerer Unternehmen, die erstmals Geschäftsbeziehungen auf einem für sie neuen ausländischen Markt aufbauen. Förderfähig sind Vorhaben, die die Absatzchancen und -mengen nachhaltig erhöhen und eine dauerhafte Marktpräsenz begründen sollen. Unterstützt werden Personal- und Reisekosten, externe Dienstleistungen sowie immaterielle Investitionen wie Lizenzen und Konzessionen. Voraussetzung ist Sitz und Betriebsstätte in Wien; der reine Messebesuch ohne Internationalisierungsstrategie ist nicht förderbar.
Bestehende kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter*innen, Jahresumsatz unter € 50 Mio. oder Bilanzsumme unter € 43 Mio.) mit Firmensitz und Betriebsstätte in Wien, aus allen Branchen, die die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen auf einem für sie neuen ausländischen Markt planen und eine dauerhafte internationale Positionierung anstreben.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von 50 % der anerkannten Projektkosten, maximal € 50.000 pro Projekt, bei einer Mindestprojektgröße von € 20.000. Ein Frauenbonus von € 5.000 wird vergeben, wenn das Vorhaben nachweislich von einer qualifizierten Frau geleitet wird. Eine Vorauszahlung (Akonto) von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich. Gefördert werden Personal- und Reisekosten, externe Dienstleistungen sowie immaterielle Investitionskosten wie Lizenzen und Konzessionen; auf Personalkosten wird zusätzlich ein Gemeinkostenzuschlag von 20 % vergeben. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 2 Jahre. Ergänzend bietet die Wirtschaftsagentur Wien kostenlose Beratung durch Förderexpert*innen sowie Vernetzungsevents an.
Laufende Einreichung im Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2026. Nächster Einreichstichtag ist der 31. Dezember 2026, alle bis dahin vollständig eingereichten Anträge werden gemeinsam bearbeitet. Die Bewertung erfolgt durch eine unabhängige Jury im Wettbewerbsprinzip; die Entscheidung über die Förderung dauert in der Regel rund zwei Monate.
Standard: Unternehmen in Schwierigkeiten, zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen bzw. mit eröffnetem Insolvenzverfahren, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), berufliche Interessensvertretungen, Gebietskörperschaften sowie Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung. Programmspezifisch: Großunternehmen, Unternehmen ohne Sitz und Betriebsstätte in Wien, neu zu gründende bzw. nicht bestehende Unternehmen sowie reiner Messebesuch ohne Internationalisierungsstrategie.
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Robert Kopka
StartMatch Gründer & CEO
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