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Internationaler Markteintritt

Wirtschaftsagentur WienWirtschaftsagentur Wien
Bis zu 55.000Ab 1.1.2024|Bis 31.12.2026

Das Programm unterstützt bestehende kleine und mittlere Unternehmen in Wien bei der Erschließung neuer Auslandsmärkte. Angeboten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse sowie kostenlose Beratungsleistungen. Gefördert werden Vorhaben, die eine nachhaltige Präsenz im neuen Zielmarkt anstreben. Der alleinige Besuch von Messen ohne plausibler Internationalisierungsstrategie reicht nicht aus.

Zielgruppe

Standort: WienFrühphaseMittlere Phase

Die Zielgruppe umfasst bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Firmensitz und aktiver Betriebsstätte in Wien. Das Programm ist für Unternehmen aller Branchen offen. Voraussetzung ist, dass die Aufnahme von internationalen Geschäftsbeziehungen auf einem für das Unternehmen neuen ausländischen Markt geplant wird, um die Absatzchancen nachhaltig und dauerhaft zu erhöhen.

Leistungen

Beratung und Know-howFinanzielle UnterstützungUnterstützung Export und InternationalisierungWachstums-UnterstützungZuschuss

Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal € 50.000 pro Projekt bei einer Förderquote von 50 %. Die Mindestprojektgröße beträgt € 20.000. Zusätzlich kann ein Frauenbonus in Höhe von € 5.000 gewährt werden, wenn das Vorhaben nachweislich von einer qualifizierten Frau geleitet wird. Zudem werden kostenlose Beratungen und Vernetzungsevents zur Unterstützung angeboten.

Einreichung

Anträge können laufend vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 online eingereicht werden. Es gibt regelmäßige Einreichstichtage, die nächsten sind am 15. Jänner, 30. April, 31. August und 31. Dezember 2026. Alle bis zu einem Stichtag vollständig eingereichten Anträge werden gesammelt bearbeitet. Die Bewertung und Förderentscheidung erfolgt durch eine unabhängige Jury im Wettbewerbsprinzip.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Großunternehmen, Unternehmen ohne Firmensitz und Betriebsstätte in Wien sowie Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder solche, gegen die ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ebenfalls nicht förderbar sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), Gebietskörperschaften, gesetzliche und privatrechtliche berufliche Interessensvertretungen.

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Robert Kopka

StartMatch Gründer & CEO

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