Das Programm fördert die Schaffung und Modernisierung von Gästezimmern und Ferienwohnungen. Zielgruppe sind natürliche Personen, die maximal 10 Betten an wechselnde Gäste vermieten. Es werden nicht rückzahlbare Einmalprämien vergeben. Voraussetzungen sind eine fünfjährige Vermietungsverpflichtung, das Erreichen von mindestens 3 Sternen und Investitionskosten in dreifacher Höhe des Zuschusses.
Zielgruppe sind natürliche Personen (z.B. GesbR), die gemeinsam mit Familienmitgliedern Gästezimmer oder Ferienwohnungen im Burgenland vermieten. Die Vermietung muss an ständig wechselnde Gäste im Rahmen der privaten Fremdenbeherbergung oder des freien Gewerbes erfolgen. Der Umfang ist auf maximal 10 Betten beschränkt. Das Programm richtet sich an die Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
Das Programm bietet nicht rückzahlbare Einmalprämien von maximal € 16.500 pro Vermieter. Für Gästezimmer gibt es bis zu € 1.300 für Sanitärräume, € 900 für Einrichtung und € 1.300 für Frühstücksräume. Ferienwohnungen erhalten € 5.000. Ein Barrierefrei-Bonus von € 500 ist möglich. Die förderbaren Kosten müssen mindestens das Dreifache des Zuschusses betragen (maximale Förderquote von 33,3%).
Anträge können laufend und vor Projektbeginn bis spätestens 31.12.2030 bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH eingereicht werden. Nach Prüfung der Unterlagen und Erstellung eines Gutachtens gibt die Förderkommission eine Förderempfehlung ab. Die endgültige Förderentscheidung wird anschließend durch die Burgenländische Landesregierung getroffen. Das Programm ist aktuell offen.
Ausgeschlossen sind Betriebe, die nach der Investition eine Kapazität von mehr als 10 Betten aufweisen. Ebenso sind Vermieter ausgeschlossen, die die Räumlichkeiten privat nutzen oder dauerhaft bzw. längerfristig vermieten, anstatt sie an ständig wechselnde Gäste anzubieten. Juristische Personen werden nicht explizit als Zielgruppe genannt, da sich das Programm an natürliche Personen richtet.
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