Gefördert werden externe Bildungsmaßnahmen und Weiterbildungen, die zur Höherqualifizierung beitragen oder für einen Berufswechsel notwendig sind. Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse. Zielgruppe sind Neugründer, Unternehmer sowie Fach- und Führungskräfte. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung überbetrieblich verwertbar ist und mindestens 32 Lehreinheiten umfasst.
Zielgruppe sind natürliche und juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften, Neugründer in der Vorgründungsphase, Selbstständige sowie Fach- und Führungskräfte in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Gefördert werden kleine, mittlere und große Unternehmen (KMU und Großunternehmen) aus nahezu allen Branchen, sofern sie einen Standort im Burgenland haben.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenEs wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei € 15.000 pro Jahr und Person, was bei der maximalen Förderquote von 50 % einem Betrag von € 7.500 entspricht. Die Mindestprojektgröße beträgt € 500. Der Basisfördersatz liegt bei 25 %, kann aber durch Boni für KMU (plus 25 %) oder Großunternehmen (plus 10 %) in Fokusbereichen erhöht werden.
Anträge können laufend bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Die Einreichung muss zwingend vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens am ersten Kurstag, erfolgen. Nach Einreichung prüft eine Förderkommission den Antrag und gibt eine Empfehlung ab. Die endgültige Förderentscheidung wird anschließend von der Burgenländischen Landesregierung getroffen.
Ausgeschlossen sind Unternehmen aus den Bereichen Banken, Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Unternehmensberatung, Immobilien, Energieversorgung, überregionale Handelsketten und Kabel-TV. Ebenso ausgeschlossen sind Vereine, öffentliche Einrichtungen, Franchisenehmer ohne eigenes Warenrisiko sowie Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion, Fischerei und Aquakultur.
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Robert Kopka
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