Gefördert werden Projekte, die soziale Innovationen, neue Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle entwickeln, um gesellschaftliche Herausforderungen zu lösen. Zielgruppe sind KMU und Gründer. Es werden Personalkosten, Beratungen, Sach- und Investitionskosten unterstützt. Ein klarer Mehrwert für betroffene Gruppen und die Einbindung des Themas Klimaschutz oder Diversität ist Voraussetzung.
Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmensgründer. Gefördert werden Unternehmen aller Branchen. Ein besonderer Fokus liegt auf Themen wie Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Klimaschutz, Diversität und Integration. Bei partnerschaftlichen Einreichungen können auch Universitäten, Fachhochschulen, Vereine sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen teilnehmen.
Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal € 150.000 pro Projekt vergeben. Die Förderquote beträgt maximal 50 % der förderbaren Kosten, woraus sich ein entsprechender Eigenanteil ergibt. Die Mindestprojektgröße liegt bei € 20.000. Zusätzlich können ein Frauenbonus von € 5.000 sowie ein Gründungsbonus von € 5.000 gewährt werden. Eine Vorauszahlung von bis zu 50 % ist möglich.
Das Programm ist aktuell offen. Anträge können laufend vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 eingereicht werden. Die eingereichten Projekte werden zu bestimmten Stichtagen gesammelt bearbeitet. Die nächsten Einreichstichtage sind der 30.04.2026, 31.08.2026 und 31.12.2026. Die Bewertung der Einreichungen und die Förderentscheidung erfolgen durch eine unabhängige Jury im Wettbewerbsprinzip.
Ausgeschlossen sind Großunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), gesetzliche und privatrechtliche berufliche Interessensvertretungen sowie Gebietskörperschaften. Ebenso sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen sowie Unternehmen, gegen die ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, von der Förderung ausgeschlossen.
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Robert Kopka
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