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Internationaler Markteintritt

Wirtschaftsagentur WienWirtschaftsagentur Wien
Bis zu 55.000Ab 1.1.2024|Bis 31.12.2026

Das Programm unterstützt bestehende kleine und mittlere Unternehmen bei der dauerhaften internationalen Positionierung und Erschließung neuer Auslandsmärkte. Gefördert werden Personalkosten, Reisekosten, externe Dienstleistungen sowie immaterielle Investitionskosten wie Lizenzen. Voraussetzung ist eine Strategie zur nachhaltigen Erhöhung der Absatzchancen und eine kontinuierliche Marktpräsenz.

Zielgruppe

Standort: WienFrühphaseMittlere Phase

Die Zielgruppe umfasst bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus allen Branchen, die über einen Firmensitz und eine aktive Betriebsstätte in Wien verfügen. Die Unternehmen müssen die Aufnahme von internationalen Geschäftsbeziehungen auf einem für sie neuen ausländischen Markt planen, um ihre Absatzchancen nachhaltig zu erhöhen und eine langfristige Präsenz aufzubauen.

Für Unternehmen aller Innovationsstufen

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschussBeratung und Know-howWachstums-UnterstützungUnterstützung Export und Internationalisierung

Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal € 50.000 pro Projekt vergeben. Die Förderquote beträgt 50 % der förderbaren Kosten, bei einer Mindestprojektgröße von € 20.000. Ein Frauenbonus von € 5.000 ist möglich, wenn das Projekt nachweislich von einer qualifizierten Frau geleitet wird. Zudem wird eine kostenlose Beratung angeboten und eine Vorauszahlung von bis zu 50 % ist möglich.

Einreichung

Anträge können laufend vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 online eingereicht werden. Die eingelangten Anträge werden zu bestimmten Stichtagen gesammelt bearbeitet. Die nächsten Stichtage sind der 31.08.2026 und der 31.12.2026. Die Bewertung der Einreichungen und die Förderentscheidung erfolgen durch eine unabhängige Jury im Wettbewerbsprinzip. Die Entscheidung dauert in der Regel zwei Monate.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Großunternehmen, Unternehmen ohne Sitz und Betriebsstätte in Wien sowie Unternehmen in Gründung. Ebenfalls nicht förderbar sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen, gesetzliche und privatrechtliche berufliche Interessensvertretungen, Gebietskörperschaften sowie Vereine ohne unternehmerische Tätigkeit.

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Du hast Fragen oder möchtest eine Förderung beantragen?Robert Kopka

Robert Kopka

StartMatch Gründer & CEO

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