Gefördert werden Investitionen von gewerblichen Beherbergungsbetrieben zur Modernisierung und Qualitätsverbesserung. Unterstützt werden unter anderem Um- und Zubauten, Maßnahmen zur Energieeinsparung, Barrierefreiheit oder Erhöhung der Sicherheit. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismuswirtschaft. Voraussetzung ist ein Investitionsvolumen von mindestens € 25.000.
Zielgruppe sind gewerbliche Beherbergungsbetriebe, die als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten. Sie müssen der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Vorarlberg angehören. Das Unternehmen muss unabhängig sein, was bedeutet, dass weniger als 25 % des Kapitals von anderen Unternehmen gehalten werden dürfen.
Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal € 20.000. Die Förderquote beträgt 8 % der förderbaren Investitionskosten. Die Mindestprojektgröße liegt bei € 25.000, das maximale Investitionsvolumen darf € 500.000 nicht übersteigen. In bestimmten Regionalfördergebieten ist ein zusätzlicher Bonus von bis zu € 12.500 möglich. Für Jungunternehmer gibt es gesonderte Co-Finanzierungen.
Das Programm ist aktuell geöffnet und die Richtlinie gilt vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Die Antragstellung erfolgt nach dem Antragsprinzip und muss zwingend vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, vor Lieferung oder vor einer anderen Verpflichtung elektronisch beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eingereicht werden.
Ausgeschlossen sind Großunternehmen (Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten, über € 50 Mio. Umsatz oder über € 43 Mio. Bilanzsumme). Ebenfalls nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
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Robert Kopka
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