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Zukunftsweisende Forschungsfelder bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Land OberösterreichLand Oberösterreich
Bis zu 2.400.000Ab 1.1.2022|Bis 30.6.2027

Gefördert wird die Erschließung neuer sowie die Erweiterung bestehender zukunftsweisender Forschungsfelder, die die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Standortes stärken. Angeboten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse. Zielgruppe sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Standort in Oberösterreich. Voraussetzung ist eine nachhaltige Gemeinwohlorientierung ohne Gewinnausschüttung.

Zielgruppe

Standort: OberösterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Zielgruppe sind juristische Personen, die eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung betreiben und bei der FFG als solche gelistet sind. Sie müssen eine nachhaltige Gemeinwohlorientierung sowie ein Gewinnausschüttungsverbot in ihren Rechtsgrundlagen verankert haben. Gefördert werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten. Das Programm ist offen für alle Branchen und Technologien.

Leistungen

Finanzielle UnterstützungUnterstützung Forschung und EntwicklungWachstums-UnterstützungZuschuss

Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal € 2,4 Mio. pro Vorhaben (gedeckelt mit € 600.000 pro Jahr) vergeben. Die Förderquote beträgt bis zu 100 % der förderbaren Kosten, wodurch kein Eigenanteil zwingend erforderlich ist. Die Mindestprojektgröße (Berechnungsgrundlage) muss mindestens € 500.000 je Vorhaben betragen. Pro Förderungswerber sind insgesamt maximal € 4,8 Mio. möglich.

Einreichung

Das Programm läuft vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2029. Anträge können laufend, jedoch spätestens bis zum 30.06. des dem Projektstart vorangehenden Kalenderjahres eingereicht werden. Die letztmögliche Einreichfrist endet am 30.06.2027. Die Förderentscheidung wird von den zuständigen Organen des Landes Oberösterreich getroffen, wobei externe Experten zur Bewertung beigezogen werden können.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind universitäre Forschungseinrichtungen, COMET-Zentren sowie Unternehmen, die sich nicht in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden. Ebenfalls nicht förderfähig sind Einrichtungen ohne nachhaltige Gemeinwohlorientierung oder ohne Gewinnausschüttungsverbot sowie Unternehmen ohne Firmensitz oder Standort mit Personal und Forschungsinfrastruktur in Oberösterreich.

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