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Oö. Gründerfonds - Tourismus-Beteiligung

Land OberösterreichLand Oberösterreich
Bis zu 225.000Ab 1.1.2026|Bis 31.12.2026

Das Programm unterstützt Unternehmensgründungen und -übernahmen durch die Bereitstellung von Eigenkapital in Form einer stillen Beteiligung. Gefördert werden materielle und immaterielle Investitionen, Personal- sowie Anlaufkosten. Zielgruppe sind Unternehmen, die seit maximal 12 Monaten im Tourismus-Inkubator-Programm betreut werden. Ein Eigenkapitalanteil von mindestens 30 % ist erforderlich.

Zielgruppe

Standort: OberösterreichFrühphaseIn Gründung

Zielgruppe sind physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind. Sie müssen seit längstens 12 Monaten im Tourismus-Inkubator-Programm der tech2b betreut werden. Gefordert werden geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, positive Zukunftsaussichten und die Umsetzung von innovativen Vorhaben in der Tourismus-Branche.

Leistungen

BeteiligungskapitalFinanzielle UnterstützungKredit, Haftungen und GarantienKreditkosten-Zuschuss

Es wird eine stille Beteiligung von maximal € 125.000 gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 100 % der förderbaren projektbezogenen Gesamtkosten. Die Mindestbeteiligung liegt bei € 20.000. Als Voraussetzung muss Eigenkapital in Höhe von mindestens 30 % der angestrebten Beteiligung nachgewiesen und tatsächlich eingebracht werden. Zusätzlich kann ein Anschlusskredit verbürgt werden.

Einreichung

Das Programm läuft vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Anträge können in diesem Zeitraum laufend über die tech2b Inkubator GmbH eingereicht werden, spätestens jedoch 12 Monate nach Aufnahme in das Inkubator-Programm. Die Förderentscheidung trifft die zuständige Abteilung des Landes auf Basis der Empfehlung eines Bewilligungsbeirats, der mindestens einmal jährlich zusammentritt.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Unternehmen, die unter geschützten Konkurrenzbedingungen tätig sind. Ebenso werden Vorhaben nicht gefördert, welche die Leistungsfähigkeit der Förderungswerber übersteigen oder die keinen nachhaltigen Unternehmenserfolg erwarten lassen. Unternehmen ohne Investitionsstandort in Oberösterreich sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.

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