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Oö. Gründerfonds - FTI-Beteiligung und Tourismus-Beteiligung

Land OberösterreichLand Oberösterreich
Bis zu 270.000Ab 1.1.2026|Bis 31.12.2026

Das Programm unterstützt Unternehmensgründungen und -nachfolgen, die von tech2b im Rahmen spezifischer Inkubator-Programme betreut werden. Gefördert werden materielle und immaterielle Investitionen, Personalkosten sowie Anlaufkosten durch die Gewährung einer stillen Beteiligung. Voraussetzung sind ein Eigenkapitalanteil von mindestens 30 Prozent sowie die Mitgliedschaft in der WKO Oberösterreich.

Zielgruppe

Standort: OberösterreichFrühphaseMittlere Phase

Zielgruppe sind Unternehmensgründer und Betriebsübernehmer, die seit längstens 12 Monaten von der tech2b Inkubator GmbH in den Programmen AplusB Scale-up (Variante INCUBATE) oder Tourismus-Inkubator betreut werden. Der Fokus liegt auf forschungs-, technologie- und innovationsbasierten Vorhaben mit hohem Wachstumspotenzial sowie auf innovativen Projekten in der Tourismusbranche.

Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlich

Leistungen

Finanzielle UnterstützungBeteiligungskapitalKredit, Haftungen und Garantien

Gewährt wird eine stille Beteiligung bis maximal € 125.000, bei Green-Tech- oder Med-Tech-Projekten bis zu € 150.000. Die Mindestbeteiligung beträgt € 20.000 bei einer Förderquote von bis zu 100 % der förderbaren Kosten. Zusätzlich wird bei Bedarf ein Anschlusskredit in gleicher Höhe mit einer 80%igen Ausfallbürgschaft angeboten. Ein Eigenkapitalanteil von mindestens 30 % ist erforderlich.

Einreichung

Das Programm läuft vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Anträge können laufend bis spätestens 31.12.2026 im Wege der tech2b Inkubator GmbH eingereicht werden, jedoch maximal 12 Monate nach Aufnahme in das jeweilige Inkubator-Programm. Die Förderentscheidung trifft die zuständige Gruppenleitung des Landes auf Basis der Empfehlung eines Bewilligungsbeirates, der mindestens einmal jährlich tagt.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Unternehmen, soweit diese unter geschützten Konkurrenzbedingungen tätig sind. Ebenso werden Vorhaben nicht gefördert, die die Leistungsfähigkeit der Förderungswerber übersteigen, keinen nachhaltigen Unternehmenserfolg erwarten lassen oder bereits durch andere Förderinstrumente eine angemessene Förderungsintensität erreicht haben.

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