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Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation in Oberösterreich

Land OberösterreichLand Oberösterreich
Bis zu 55.000.000Ab 1.1.2024|Bis 31.12.2026

Das Programm unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten von oberösterreichischen Unternehmen. Gefördert werden Vorhaben der industriellen Forschung, experimentellen Entwicklung, Grundlagenforschung sowie Innovationsvorhaben von KMU. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Voraussetzung ist ein eindeutiger Bezug zum Forschungs- und Wirtschaftsstandort.

Zielgruppe

Standort: OberösterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Zielgruppe sind natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Betriebsstätte in Oberösterreich. Dies umfasst kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen sowie Forschungseinrichtungen. Das Programm ist für alle Branchen und Technologien offen, sofern die Vorhaben einen eindeutigen Bezug zur Stärkung des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes aufweisen.

Leistungen

Finanzielle UnterstützungUnterstützung Forschung und EntwicklungWachstums-UnterstützungZuschuss

Angeboten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die maximale Förderhöhe beträgt € 55 Mio. für Grundlagenforschung, € 35 Mio. für industrielle Forschung und € 25 Mio. für experimentelle Entwicklung. Die Förderquoten variieren je nach Vorhaben und Unternehmensgröße, beispielsweise bis zu 100% für Grundlagenforschung, bis zu 80% für industrielle Forschung und bis zu 50% für KMU-Innovationsvorhaben.

Einreichung

Das Programm läuft vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Anträge können in diesem Zeitraum über das eCall-System der FFG eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt in Call-Verfahren nach dem Wettbewerbsprinzip oder im Antragsverfahren mit kontinuierlicher Begutachtung. Die Bewertung erfolgt durch ein Gremium, bei Förderungen unter € 50.000 gibt es ein vereinfachtes Verfahren.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Einrichtungen der oberösterreichischen Landesverwaltung sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR). Ebenfalls von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund einer unzulässigen Beihilfe nicht nachgekommen sind.

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Robert Kopka

StartMatch Gründer & CEO

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