Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen, die in Zusammenarbeit mit einer F&E-Einrichtung durchgeführt werden. Ziel ist die Entwicklung innovativer Produkte oder Verfahren mit wesentlichem Neuheitsgehalt. Angeboten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse. Voraussetzung ist ein Standort in Oberösterreich und eine Mindestprojektgröße von € 20.000.
Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen, die Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ oder der Kammer der Architekten- und Ingenieurkonsulenten sind. Mittlere Unternehmen dürfen bisher keine FFG-Projekte abgewickelt haben. Die Unternehmen müssen sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden und die Kompetenz zur Umsetzung des F&E-Vorhabens aufweisen.
Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal € 25.000 (inklusive € 5.000 Nachhaltigkeitsbonus). Die maximale Förderquote beträgt 40 % (bzw. 50 % mit Bonus). Die Mindestprojektgröße (Bemessungsgrundlage) liegt bei € 20.000. Der Eigenanteil beträgt mindestens 50 %. Gefördert werden Personalkosten, externe Dienstleistungen sowie Sach- und Materialkosten für Prototypen.
Das Programm läuft vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Anträge können in diesem Zeitraum laufend eingereicht werden, müssen jedoch zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch bei der oö. Wirtschaftsagentur zu absolvieren. Die Entscheidung erfolgt durch die zuständigen Organe des Landes Oberösterreich nach fachlicher Prüfung.
Ausgeschlossen sind Großunternehmen sowie Unternehmen, die sich nicht in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden. Ebenfalls ausgeschlossen sind mittlere Unternehmen, die bis zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Vorhaben in den FFG-Programmlinien (Basisprogramme, Thematische Programme, Strukturprogramme) abgewickelt haben.
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Robert Kopka
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