Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Betriebsstruktur und des Angebotes in der kleinstrukturierten Tiroler Tourismuswirtschaft. Schwerpunkte sind Hotellerie, Gastronomie, Tiroler Wirtshäuser, Personalinfrastruktur und Digitalisierung. Zielgruppe sind Kleinst- und Kleinunternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, bei bestimmten Schwerpunkten auch mittlere Unternehmen.
Zielgruppe sind Kleinst- und Kleinunternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie Betreibende von touristisch relevanten Infrastruktureinrichtungen. Für die Schwerpunkte Personalinfrastruktur und Digitalisierung sind auch mittlere Unternehmen antragsberechtigt. Dies umfasst unter anderem Beherbergungsbetriebe, Gastronomieunternehmen, Tiroler Wirtshäuser und Jungunternehmer.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss. Die Basisförderung beträgt maximal 5 % der förderbaren Kosten, mit möglichen Aufschlägen für Regionalität oder Personalinfrastruktur. Für Digitalisierungsprojekte sind bis zu 20 % möglich. Bei der Übernahme eines Wirtshauses kann eine Prämie von maximal € 20.000 gewährt werden. Zusätzlich ist ein Nachhaltigkeitsbonus von € 5.000 möglich.
Das Programm läuft bis zum 30.06.2028. Anträge müssen elektronisch vor Projektbeginn und spätestens bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Die Förderentscheidung erfolgt durch das zuständige Mitglied der Landesregierung. Bei Projekten mit einer Förderbemessungsgrundlage über € 500.000 entscheidet die Landesregierung auf Empfehlung eines Förderbeirates.
Ausgeschlossen sind Großunternehmen. Ebenso sind Vorhaben in Gemeinden mit mehr als 500.000 Gästenächtigungen pro Jahr von der Förderung ausgeschlossen, mit Ausnahme des Schwerpunkts Personalinfrastruktur. Weiterhin werden Projekte in Betriebsanlagen mit mehr als 300 Gästebetten grundsätzlich nicht gefördert.
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Robert Kopka
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