Das Programm unterstützt Tiroler Privatzimmervermieter bei der Qualitätsverbesserung ihres Angebots. Gefördert werden Investitionen in Sanitäranlagen, der Umbau zu Ferienwohnungen, Neuausstattungen, Barrierefreiheit sowie Räumlichkeiten für Frühstück, Ski und Radsport. Zielgruppe sind Vermieter mit maximal zehn Gästebetten am Hauptwohnsitz, die Mitglied in einem entsprechenden Verband sind.
Zielgruppe sind Vermieter von privaten Gästezimmern oder maximal drei Ferienwohnungen mit insgesamt höchstens zehn Betten. Die Vermietung muss am Hauptwohnsitz erfolgen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft beim Privatvermieterverband Tirol oder bei Urlaub am Bauernhof. Die zu verbessernden Räumlichkeiten müssen seit mindestens zehn Jahren bestehen und touristisch vermietet worden sein.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form von Fixbeträgen oder Prozentsätzen. Für Umbauten zu Ferienwohnungen gibt es bis zu € 3.500, für neue Sanitärräume € 1.100 und für Neuausstattungen € 600 pro Raum. Für Ski- und Radräume werden 15% der Kosten (max. € 750) bei einer Mindestinvestition von € 1.000 gefördert. Zudem gibt es € 400 Bonus für eine erstmalige Klassifizierung.
Das Programm ist aktuell geöffnet. Anträge müssen vor Beginn des Förderprojektes elektronisch über das vorgesehene Webformular eingereicht werden. Die zugrundeliegende Richtlinie ist bis zum 30.06.2028 gültig. Die Einreichfrist für Förderanträge endet spätestens am 31.12.2027. Nach Fertigstellung (spätestens nach zwei Jahren) ist eine Meldung an die Förderstelle zwingend erforderlich.
Ausgeschlossen sind gewerbliche Großbetriebe, Vermieter mit mehr als zehn Gästebetten oder mehr als drei Ferienwohnungen nach Abschluss der Maßnahmen. Ebenso ausgeschlossen sind Vermieter, die nicht Mitglied in den geforderten Verbänden sind, sowie Unterkünfte, die nicht am Hauptwohnsitz liegen oder jünger als zehn Jahre sind (Ausnahme: Frühstücks- und Sporträume).
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Robert Kopka
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