Das Programm unterstützt Kleinst- und Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Ansiedlung, Entwicklung und Erhaltung von Nahversorgungsstrukturen. Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen zur Neuerrichtung, Verbesserung und Sicherung von Betrieben sowie alternative Nahversorgungssysteme. Voraussetzung ist, dass die Nahversorgung am jeweiligen Standort gefährdet ist.
Zielgruppe sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung. Gefördert werden insbesondere Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels, die ein Grundsortiment anbieten, sowie Bäckereien und Metzgereien. Das Unternehmen muss sich in einer Gemeinde oder einem Ortsteil befinden, in dem die Nahversorgung ernsthaft gefährdet ist.
Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse angeboten. Die Investitionsförderung beträgt maximal 30 % der förderbaren Kosten (gedeckelt bei einer Bemessungsgrundlage von € 200.000, also maximal € 60.000). Die Mindestprojektgröße liegt bei € 20.000. Zusätzlich kann eine Nahversorgungsprämie von bis zu € 20.000 gewährt werden, sofern sich die Standortgemeinde mit 10 % an der Förderung beteiligt.
Das Programm läuft bis zum 30.06.2028. Anträge können laufend elektronisch vor Beginn des Förderprojekts eingereicht werden, müssen jedoch spätestens bis zum 31.12.2027 bei der Förderstelle einlangen. Die Förderentscheidung obliegt dem zuständigen Mitglied der Tiroler Landesregierung. Pro Jahr kann nur ein Förderansuchen für die Investitionsförderung gestellt werden.
Ausgeschlossen sind mittlere und große Unternehmen sowie Unternehmen ohne aufrechte Gewerbeberechtigung. Ebenso sind Betriebe ausgeschlossen, die sich in Gebieten befinden, in denen die Nahversorgung nicht gefährdet ist, oder die kein Grundsortiment an Lebensmitteln des täglichen Bedarfs anbieten.
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Robert Kopka
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