Das Programm unterstützt Tiroler Gemeinden, Gemeindekooperationen und Gemeindeverbände bei der Errichtung, Nutzung oder dem Kauf passiver Breitbandinfrastruktur für Glasfasernetze in unterversorgten Gebieten. Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Wichtige Voraussetzung ist, dass ein offener und diskriminierungsfreier Zugang zur Infrastruktur gegen ein angemessenes Entgelt gewährt wird.
Die Zielgruppe umfasst in erster Linie Tiroler Gemeinden, Kooperationen von Tiroler Gemeinden sowie Tiroler Gemeindeverbände. In besonders begründeten Ausnahmefällen können auch öffentliche Unternehmen, die sich im mehrheitlichen Eigentum von Gemeinden befinden, gefördert werden. Diese dürfen jedoch ausschließlich als Netzbereitsteller und nicht als Netzbetreiber oder Diensteanbieter agieren.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss in Höhe von maximal 50 % der förderbaren Kosten gewährt. Die maximale Förderbemessungsgrundlage liegt bei € 300.000, was einer maximalen Förderhöhe von € 150.000 entspricht. Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt € 10.000, woraus sich eine minimale Projektgröße von € 10.000 und eine minimale Förderung von € 5.000 ergibt.
Das Programm ist aktuell offen. Die Richtlinie trat am 01.01.2014 in Kraft und gilt bis zum 30.06.2029. Anträge können laufend vor Beginn des Förderprojekts elektronisch über ein Webformular eingereicht werden. Die Einreichfrist endet spätestens am 31.12.2028. Die Förderentscheidung obliegt dem zuständigen Mitglied der Tiroler Landesregierung.
Ausgeschlossen sind öffentliche Unternehmen, die als Netzbetreiber oder Diensteanbieter tätig sind. Ebenso von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, gegen die ein Zwangsvollstreckungs-, Entziehungs-, Insolvenz-, Schuldenregulierungs- oder Abschöpfungsverfahren anhängig ist, sowie Unternehmen, die unter konkurrenzgeschützten Bedingungen tätig sind.
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Robert Kopka
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