Gefördert werden Investitionen in Anlagegüter zur qualitativen Verbesserung, Kapazitätserweiterung, Nachhaltigkeit und Innovation in Beherbergung und Gastronomie. Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Zielgruppe sind KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, unter Auflagen auch Großunternehmen. Das Vorhabensvolumen muss mindestens € 1 Mio. betragen.
Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Auch große Unternehmen sind antragsberechtigt, sofern die Erstinvestition eine neue Wirtschaftstätigkeit in einem Regionalfördergebiet umfasst. Die Projekte müssen Qualitätskriterien in Bereichen wie Kapazitätsentwicklung, Nachhaltigkeit und Innovation erfüllen.
Das Programm bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal € 200.000. Die Basis-Förderquote beträgt bis zu 5 % der förderbaren Kosten, kann aber durch einen ÖKO-Bonus auf bis zu 10 % erhöht werden. Bei EFRE-Kofinanzierung ist eine Förderung bis zur maximal zulässigen Intensität möglich. Die Mindestprojektgröße liegt bei € 1 Mio. Der Eigenanteil muss mindestens 25 % betragen.
Das Programm ist aktuell geöffnet und läuft vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Die Antragstellung muss zwingend vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten, Arbeiten oder rechtsverbindlichen Bestellungen erfolgen. Anträge können laufend über das Wirtschaftsförderungsportal des Landes eingereicht werden. Es sind keine spezifischen Jurysitzungen oder Stichtage angeführt.
Ausgeschlossen sind Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten sowie gemeinnützige Organisationen. Ebenso nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, an denen der Bund mit mindestens 50 % beteiligt ist oder die er beherrscht. Zudem sind Unternehmen in den Bereichen Fischerei, Aquakultur sowie der landwirtschaftlichen Primärerzeugung und Verarbeitung ausgeschlossen.
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Robert Kopka
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