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FEI Infrastrukturprojekte und Technologiezentren

Land NiederösterreichLand Niederösterreich
Ab 1.1.2026|Bis 31.12.2026

Gefördert werden F&E-Infrastrukturvorhaben, die zur Erzielung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen notwendig sind. Das Programm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Forschungseinrichtungen sowie deren Kooperationen. Die geförderte Infrastruktur muss interessierten Nutzern zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.

Zielgruppe

Standort: NiederösterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aller Größen (KMU und Großunternehmen) sowie universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Auch Kooperationen zwischen diesen Akteuren werden unterstützt. Es gibt keine Einschränkungen auf bestimmte Branchen oder Technologien, sofern das Vorhaben in Niederösterreich umgesetzt wird und F&E-Ergebnisse erzielt werden.

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschuss

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die maximal zulässige Förderintensität ist abhängig vom wirtschaftlichen Nutzungsgrad und Refinanzierungsgrad der Infrastruktur. Bei einer Kofinanzierung durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) müssen die förderbaren Kosten mindestens € 300.000 betragen. Genaue maximale Förderbeträge sind nicht definiert.

Einreichung

Das Förderprogramm ist vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 gültig und aktuell offen für Einreichungen. Die Antragstellung muss zwingend vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten, Arbeiten und rechtsverbindlichen Bestellungen über das Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ erfolgen. Die Anträge werden nach wissenschaftlicher Neuheit und Standortentwicklung bewertet.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten. Ebenfalls nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, an denen der Bund mit mindestens 50 % beteiligt ist oder die vom Bund beherrscht werden (ausgenommen Träger der angewandten Forschung). Zudem sind bestimmte landwirtschaftliche und Fischerei-Betriebe ausgeschlossen.

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