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Bis zu 16.000Ab 1.1.2026|Bis 30.6.2027

Das Programm unterstützt steirische KMU bei ihren ersten internationalen Messeauftritten, Markterschließungsmaßnahmen und der Teilnahme an internationalen Wettbewerben. Angeboten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse. Zielgruppe sind Produktionsbetriebe, unternehmensbezogene Dienstleister sowie Architekturbüros und Ingenieurkonsulenten. Der Antrag muss zwingend vor Projektbeginn gestellt werden.

Zielgruppe

Standort: SteiermarkFrühphaseMittlere Phase

Zielgruppe sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in der Steiermark. Gefördert werden explizit Produktionsbetriebe, unternehmensbezogene DienstleisterInnen sowie Architekturbüros und IngenieurkonsulentInnen. Die Unternehmen müssen eine entsprechende Gewerbeberechtigung oder eine gleichzusetzende Berufsberechtigung aufweisen.

Leistungen

Finanzielle UnterstützungUnterstützung Export und InternationalisierungUnterstützung Marketing und VertriebWachstums-UnterstützungWettbewerbZuschuss

Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 60 % der anrechenbaren Projektkosten gewährt (50 % Basisförderung plus 10 % Bonus für Fokusregionen). Die maximal anrechenbaren Kosten betragen € 16.000 für Fernmärkte (maximale Förderhöhe somit € 9.600) und € 8.000 für Europa. Eine explizite Mindestprojektgröße gibt es nicht, Rechnungen unter € 100 netto werden jedoch nicht gefördert.

Einreichung

Anträge können laufend und zwingend vor Projektbeginn über das Förderungsportal der SFG eingereicht werden. Die aktuelle Richtlinie des Programms ist bis zum 30.06.2027 gültig. Die Förderentscheidung erfolgt nach einer formalen und inhaltlichen Prüfung durch die Geschäftsführung der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG). Es gibt keine spezifischen Stichtage oder Jurysitzungen.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Großunternehmen sowie Unternehmen, die nicht in die Zielgruppe der Steirischen Wirtschaftsförderung fallen. Ebenfalls nicht gefördert werden Unternehmen, die die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen oder Gegenstand eines solchen sind (Ausnahmen bei gerichtlich angenommenem Sanierungsplan und geringer Förderhöhe).

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