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Solidaritätsprämien-Modell

Arbeitsmarktservice ÖsterreichArbeitsmarktservice Österreich

Das Programm fördert Unternehmen, in denen Arbeitskräfte ihre Normalarbeitszeit um bis zu 50 % reduzieren und dafür arbeitslose Ersatzarbeitskräfte eingestellt werden. Angeboten wird ein Zuschuss zum Lohnausgleich sowie die Übernahme der zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Voraussetzung ist eine kollektivvertragliche oder betriebliche Vereinbarung und die Beibehaltung der Beitragsgrundlage.

Zielgruppe

Standort: ÖsterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Zielgruppe sind Unternehmen aller Branchen, die mit ihren Arbeitskräften einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag (AVRAG) oder einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag haben. Voraussetzung ist, dass eine Arbeitskraft ihre Arbeitszeit reduziert und dafür eine zuvor arbeitslose Person oder ein Lehrling aus einer überbetrieblichen Lehrausbildung als Ersatzarbeitskraft eingestellt wird.

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschuss

Gewährt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Dieser deckt 100 % des vom Arbeitgeber gewährten Lohnausgleichs, maximal jedoch 50 % des durch die Arbeitszeitreduktion entfallenen Entgelts. Zusätzlich wird der Mehraufwand für die Sozialversicherungsbeiträge ersetzt. Die Förderung wird für maximal zwei Jahre gewährt, in Ausnahmefällen (z. B. bei älteren Ersatzarbeitskräften) bis zu drei Jahre.

Einreichung

Anträge müssen vor Beginn des Arbeitsverhältnisses der Ersatzarbeitskraft und vor der Arbeitszeitreduktion bei der zuständigen AMS-Landesgeschäftsstelle eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt laufend, da ein jährlich begrenztes Budget zur Verfügung steht. Bei Ausschöpfung des Budgets wird das Programm österreichweit eingestellt und es werden keine Neubegehren mehr bewilligt.

Ausschlüsse

Von der Förderung ausgeschlossen sind das Arbeitsmarktservice (AMS), politische Parteien sowie radikale Vereine. Zudem sind Arbeitnehmer, die bereits vorab eine geringere Beschäftigung als die Normalarbeitszeit vereinbart haben (Teilzeitbeschäftigte), als Solidaritätsarbeitnehmer von der Förderung ausgeschlossen.

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