Das Programm stärkt den Wissenschafts- und Forschungsstandort Tirol. Gefördert werden innovative wissenschaftliche Projekte mit hoher Relevanz sowie die Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen (Kongresse, Symposien). Zielgruppe sind juristische Personen, Unternehmen und natürliche Personen ab 18 Jahren. Voraussetzung ist ein Sitz, eine Niederlassung oder der Hauptwohnsitz in Tirol.
Zielgruppe sind juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und Einzelunternehmen aller Branchen mit Sitz oder Niederlassung in Tirol. Ebenso antragsberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Tirol. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Technologien. Die Vorhaben müssen an Institutionen des Tiroler Hochschulsektors angebunden sein.
Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 100 %. Für wissenschaftliche Veranstaltungen ist die maximale Förderhöhe auf € 10.000 begrenzt. Für wissenschaftliche Projekte gibt es keine explizite Obergrenze, die Höhe richtet sich nach den Budgetmitteln. Die Vorhaben müssen nachweislich ausfinanziert sein. Eine Mindestprojektgröße wird nicht vorgegeben.
Das Programm läuft vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2028. Anträge können laufend bis spätestens 31.12.2027 elektronisch vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Die Förderentscheidung obliegt der Landesregierung bzw. dem zuständigen Mitglied der Landesregierung. Zur fachlichen Beurteilung können externe oder interne Experten herangezogen werden. Das Programm ist aktuell geöffnet.
Ausgeschlossen sind kommerzielle Vorhaben sowie Projekte, deren Zielsetzungen überwiegend im künstlerischen, sozialen, therapeutischen oder erwachsenenbildnerischen Bereich liegen. Personen unter 18 Jahren oder ohne Hauptwohnsitz in Tirol sowie Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung in Tirol sind ebenfalls nicht antragsberechtigt.
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Robert Kopka
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