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Unternehmens-Innovationsförderung

Land OberösterreichLand Oberösterreich
Bis zu 210.000Ab 1.1.2024|Bis 31.12.2026

Gefördert werden Investitionen in materielle Vermögenswerte wie Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Maschinen und in aktivierbare immaterielle Vermögenswerte. Angeboten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse und Zinsenzuschüsse. Die Zielgruppe umfasst Mitglieder bestimmter Sparten der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Voraussetzung ist ein hoher positiver Innovationsgehalt.

Zielgruppe

Standort: OberösterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Zielgruppe sind kleine, mittlere und große Unternehmen, die Mitglieder der WKO Oberösterreich in den Sparten Industrie, Gewerbe und Handwerk oder Information und Consulting (nur Fachgruppen Entsorgungs- und Ressourcenmanagement sowie Druck) sind. Gefördert werden physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die ein innovatives Investitionsvorhaben planen.

Leistungen

Finanzielle UnterstützungKreditkosten-ZuschussZuschuss

Angeboten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die maximale Basisförderung beträgt € 60.000 (Kooperationsförderung) bzw. € 30.000 (ausschließliche Landesförderung), jeweils maximal 5 % der Sonderbemessungsgrundlage. Die Mindestprojektgröße liegt bei € 100.000. Zusätzlich sind Boni von bis zu € 50.000 für Nachhaltigkeit, Kleinunternehmer oder Green-Frontrunner möglich.

Einreichung

Das Programm läuft vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Anträge müssen vor Beginn der Projektausführung eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt entweder bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (bei Kooperationsförderung) oder beim Amt der Oö. Landesregierung (bei ausschließlicher Landesförderung). Die Entscheidung wird nach Prüfung durch die zuständigen Organe des Landes getroffen.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Unternehmen der Branche Herstellung von Waffen und Munition sowie Unternehmen unter geschützten Konkurrenzbedingungen (z.B. Trafiken). Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben, die durch andere spezifische Landesprogramme (wie Start-up-Prämie, Gastro- oder Bäckerei-Förderung) gefördert werden können, sofern deren Maximalbeträge noch nicht ausgeschöpft wurden.

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