Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Oberösterreich bei der Planung und Umsetzung einer Betriebsnachfolge oder Betriebsübergabe. Gefördert werden externe Beratungskosten zu rechtlichen, betriebswirtschaftlichen oder persönlichen Fragestellungen sowie eine spezifische Nachfolge-Rechtsberatung durch die WKO. Zielgruppe sind Übernehmer, die WKO-Mitglied sind oder werden.
Zielgruppe sind natürliche oder juristische Personen, die ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in Oberösterreich übernehmen. Voraussetzung ist eine aktive Mitgliedschaft in der WKO Oberösterreich. Der Übernehmer muss mit mindestens 25 % beteiligt und Geschäftsführer sein. Zudem darf er in den letzten 6 Jahren nicht durchgehend in derselben Branche selbstständig gewesen sein.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenGewährt werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Beratungsleistungen. Für externe Beratung (Modul 1) beträgt die Förderung maximal € 1.250 bei einer Förderquote von 50 % (Mindestprojektgröße: € 800). Für die Nachfolge-Rechtsberatung durch die WKO (Modul 2) werden maximal € 500 bei einer Förderquote von 80 % übernommen (Projektgröße: € 625). Beide Module sind kombinierbar.
Das Programm läuft vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Anträge können in diesem Zeitraum laufend digital über das Förderportal der Wirtschaftskammer Oberösterreich eingereicht werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem First-Come-First-Served-Prinzip, solange das Budget nicht ausgeschöpft ist. Die Prüfung der Anträge übernimmt die WKO Oberösterreich.
Ausgeschlossen sind Großunternehmen sowie Personen, die in den letzten 6 Jahren vor der Nachfolge durchgehend ausschließlich wirtschaftlich selbstständig in derselben Branche tätig waren. Ebenfalls ausgeschlossen sind Antragsteller, die bereits einen Zuschuss aus dem Programm Gründungsberatung für denselben Zeitraum erhalten haben.
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Robert Kopka
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