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Nachfolgeberatung

Land OberösterreichLand Oberösterreich
Bis zu 1.750Ab 1.1.2026|Bis 31.12.2026

Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Betriebsnachfolge oder Betriebsübergabe. Gefördert werden externe Beratungskosten zu rechtlichen, betriebswirtschaftlichen oder die Unternehmerpersönlichkeit betreffenden Fragestellungen sowie eine Nachfolge-Rechtsberatung. Zielgruppe sind KMU, die Mitglied der WKO Oberösterreich sind und ein Nachfolgevorhaben in Oberösterreich planen.

Zielgruppe

Standort: OberösterreichIn GründungFrühphaseMittlere Phase

Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen, die eine Betriebsnachfolge in Oberösterreich planen und aktives Mitglied der WKOÖ sind oder werden. Bei Gesellschaften muss der Nachfolger mit mindestens 25% beteiligt und handelsrechtlicher Geschäftsführer sein. Der Nachfolger darf in den letzten 6 Jahren nicht durchgehend in derselben Branche selbstständig gewesen sein.

Für Unternehmen aller Innovationsstufen

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschussBeratung und Know-howRechtsberatung

Gewährt werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Beratungskosten. Für externe Beratungen (Modul 1) beträgt die maximale Förderhöhe € 1.250 bei einer Förderquote von 50% und einer Mindestprojektgröße von € 800. Für die Nachfolge-Rechtsberatung durch die WKOÖ (Modul 2) beträgt die maximale Förderung € 500 bei einer Förderquote von 80% und einer Mindestprojektgröße von € 625.

Einreichung

Das Programm läuft vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Anträge können in diesem Zeitraum laufend nach dem First-Come-First-Served-Prinzip eingereicht werden, solange die budgetären Mittel nicht ausgeschöpft sind. Die Einreichung erfolgt digital über das Förderportal der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Der Antrag muss vor Inanspruchnahme der Beratungsleistung gestellt werden.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Großunternehmen sowie Personen, die in den letzten 6 Jahren vor der Nachfolge durchgehend ausschließlich wirtschaftlich selbstständig in derselben Branche tätig waren. Ebenso ausgeschlossen sind Antragsteller, die bereits einen Landeszuschuss aus dem Programm Gründungsberatung für den Zeitraum 2026 erhalten haben.

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