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Gründungsberatung

Land OberösterreichLand Oberösterreich
Bis zu 1.250Ab 1.1.2026|Bis 31.12.2026

Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie angehende Gründer in Oberösterreich bei externen Beratungsleistungen im Rahmen einer Unternehmensgründung. Gefördert werden Beratungskosten zu rechtlichen, betriebswirtschaftlichen oder die Gründerpersönlichkeit betreffenden Fragestellungen. Voraussetzung ist die zukünftige oder bestehende Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer.

Zielgruppe

Standort: OberösterreichNicht gegründet / In GründungIn GründungFrühphaseMittlere Phase

Zielgruppe sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gründen oder gegründet haben. Sie müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich sein oder werden. Gründer dürfen in den letzten 6 Jahren nicht durchgehend in derselben Branche selbstständig gewesen sein und müssen mindestens 25 % der Anteile halten.

Für Unternehmen aller Innovationsstufen

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschussBeratung und Know-howGründungsberatungRechtsberatung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von maximal 50 % der förderbaren projektbezogenen Kosten. Die maximale Fördersumme pro Förderungswerber beträgt € 1.250. Die Bemessungsgrundlage der förderbaren Kosten muss mindestens € 800 (netto) betragen. Die Förderung wird je zur Hälfte vom Land Oberösterreich und der Wirtschaftskammer Oberösterreich getragen.

Einreichung

Anträge können im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 laufend digital über das Förderportal der Wirtschaftskammer Oberösterreich eingebracht werden. Die Vergabe erfolgt nach dem First-Come-First-Served-Prinzip, solange die budgetären Mittel nicht ausgeschöpft sind. Der Antrag muss zwingend vor der Inanspruchnahme der externen Beratungsleistung gestellt werden.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Großunternehmen sowie Personen, die in den letzten 6 Jahren vor der Gründung durchgehend und ausschließlich wirtschaftlich selbstständig in derselben Branche tätig waren. Ebenfalls ausgeschlossen sind Antragsteller, die bereits einen Landeszuschuss aus dem Programm Nachfolgeberatung für denselben Zeitraum erhalten haben.

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Robert Kopka

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