Gefördert werden materielle Investitionsvorhaben wie die Neuerrichtung, Modernisierung, Erweiterung oder Übernahme von Betrieben. Das Angebot umfasst nicht rückzahlbare Zuschüsse. Zielgruppe sind Unternehmen mit einer aktiven Gewerbeberechtigung für das Fleischereigewerbe, die maximal 15 Vollzeitbeschäftigte und höchstens 7 Standorte haben. Voraussetzung ist eine schlüssige Projektbeschreibung.
Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen, die eine aktive und gültige Gewerbeberechtigung zur Führung einer Fleischerei besitzen. Die Unternehmen dürfen maximal 15 Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten am Investitionsstandort sowie in der Gemeinde beschäftigen und höchstens 7 Betriebsstandorte führen. Bei Einzelunternehmen müssen die Förderungswerber EU-Bürger sein.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenDas Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse von maximal 15 % der förderbaren Kosten, bis zu einer maximalen Förderhöhe von € 60.000 innerhalb von zwei Jahren. Bei einer Betriebsübernahme kann ein Nachhaltigkeitsbonus gewährt werden, wodurch die maximale Fördersumme auf € 100.000 steigt. Die Mindestprojektgröße (Bemessungsgrundlage) für förderbare Investitionen beträgt € 10.000.
Das Programm läuft vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Anträge können in diesem Zeitraum laufend vor Beginn der Projektausführung über das Wirtschaftsportal des Landes Oberösterreich eingereicht werden. Die Entscheidung über die Gewährung der Förderung wird von den zuständigen Organen des Landes Oberösterreich nach einer inhaltlichen und formalen Prüfung der Anträge getroffen.
Ausgeschlossen sind Großunternehmen, Gemeinden und Städte sowie Unternehmen, die die maximalen Größenkriterien (über 15 Mitarbeiter oder mehr als 7 Standorte) überschreiten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen, deren Investitionsstandort nicht in Oberösterreich liegt, sowie Vorhaben, die die Leistungsfähigkeit der Förderungswerber übersteigen oder keinen nachhaltigen Erfolg erwarten lassen.
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Robert Kopka
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