Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei Innovations- und Investitionsprojekten. Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben, um den innerbetrieblichen Know-how-Aufbau zu fördern und F&E-Ergebnisse in die Produktion überzuführen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben einen Technologiesprung darstellen und ein technisches Umsetzungsrisiko aufweisen.
Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit einem Betriebsstandort in Niederösterreich. Für die reine Innovationsförderung sind nur kleine Unternehmen antragsberechtigt, während die Investitionsförderung auch mittleren Unternehmen offensteht. Gefördert werden Unternehmen aller Technologien und der meisten Branchen der gewerblichen Wirtschaft.
Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben. Für Innovationsprojekte beträgt der maximale Zuschuss € 20.000 bei einer Förderquote von bis zu 40 % (inklusive Boni für Nachhaltigkeit oder Digitalisierung). Für Investitionsprojekte liegt der maximale Zuschuss bei € 50.000 (10 % Förderquote). Die Mindestprojektgröße beträgt jeweils € 20.000. Bei Investitionen ist ein Eigenanteil von 25 % nötig.
Das Programm läuft vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Anträge können laufend über das Wirtschaftsförderungsportal eingereicht werden, solange budgetäre Mittel verfügbar sind, spätestens jedoch bis zum 31.12.2026. Die Antragstellung muss zwingend vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten, Arbeiten oder rechtsverbindlichen Bestellungen erfolgen.
Ausgeschlossen sind große Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten. Ebenfalls nicht antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, staatlich beherrschte Unternehmen sowie Betriebe in den Bereichen Fischerei, Aquakultur und der Primärerzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
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Robert Kopka
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