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Bis zu 5.200.000Ab 1.4.2026|Bis 31.12.2026

Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei Investitionen in Gebäude, Ausstattung, Maschinen und Software. Gefördert werden Vorhaben zur Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung oder Nachhaltigkeit. Voraussetzung ist die Gewährung eines OeHT-Kredits. Angeboten wird ein KWF-Zuschuss als Ergänzung zum zinsgünstigen Bankkredit.

Zielgruppe

Standort: KärntenMittlere Phase

Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit einem Investitionsstandort in Kärnten. Die Unternehmen müssen Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich (Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft) sein und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie ein schlüssiges Betriebskonzept vorweisen.

Für Unternehmen aller Innovationsstufen

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschussKreditKreditkosten-Zuschuss

Der KWF bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 10 % der förderbaren Kosten, gedeckelt mit € 200.000. Die Mindestprojektgröße beträgt € 100.000. Voraussetzung ist ein zinsgünstiger OeHT-Kredit, der bis zu 70 % der Kosten abdeckt. Zusätzlich sind Zinsenzuschüsse (bis zu 3 % p.a.) und ein Nachhaltigkeitsbonus (3,5 %) über die OeHT möglich.

Einreichung

Das Programm ist aktuell geöffnet. Anträge können im Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2026 laufend eingereicht werden, abhängig von den verfügbaren Budgetmitteln. Die Einreichung muss zwingend vor Projektbeginn über das Online-Kundenportal der OeHT erfolgen. Die KWF-Anschlussförderung wird direkt als Beiblatt im OeHT-Portal mitbeantragt.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Großunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten, Gastronomiebetriebe in Klagenfurt und Villach sowie Freizeitbetriebe ohne touristische Relevanz (z.B. Solarien, Fitnessstudios). Beherbergungsbetriebe, die nicht den Kriterien der Drei-Sterne-Klassifizierung entsprechen, sind grundsätzlich ebenfalls ausgeschlossen (Ausnahmen möglich).

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