Das Programm unterstützt Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen im industriell-gewerblichen Bereich bei investiven Projekten zur innovativen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Gefördert wird die Anschaffung von materiellen und immateriellen Anlagegütern. Voraussetzung ist ein Investitionsstandort in Kärnten sowie eine Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten.
Zielgruppe sind Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) mit Investitionsstandort in Kärnten, die im Bereich produzierendes Gewerbe und Industrie tätig sind. Vorausgesetzt wird zudem eine Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten sowie das Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation.
Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlichEs wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von maximal 15 % der förderbaren Kosten gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt € 150.000. Die förderbaren Kosten für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter müssen mindestens € 300.000 (netto) betragen.
Anträge können vom 01.03.2026 bis 31.12.2026 online und zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Die Projektbewertung erfolgt anhand definierter qualitativer und quantitativer Kriterien in den Bereichen Innovation und nachhaltiges Wachstum. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Budgetmittel.
Ausgeschlossen sind Großunternehmen sowie Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Für Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der Restrukturierung und Stabilisierung an.
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Robert Kopka
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