Gefördert wird Aufbau und Betrieb eines Weiterbildungs-LAB als zentrale Anlaufstelle für Weiterbildungsinnovationen in der Schlüsseltechnologie „Advanced Materials“. Es sollen nachhaltige Strukturen für Weiterbildung, Vernetzung und Kooperation sowie praxisnahe Weiterbildungsangebote entlang industrieller Wertschöpfungsketten entwickelt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen im Rahmen eines Konsortiums mit mindestens 6 unabhängigen Einrichtungen, das bereits bei Antragstellung Kooperationen mittels Unterstützungserklärungen (LOIs) nachweisen muss.
Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Fachhochschulen, Universitäten, Multiplikatoren/Intermediäre) als Konsortialpartner, die gemeinsam ein Weiterbildungs-LAB betreiben. Im Konsortium (mind. 6 unabhängige Einrichtungen) müssen Unternehmen der Schlüsseltechnologie „Advanced Materials“, qualifizierte Bildungspartner mit Expertise in beruflicher Weiterbildung, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Organisationen (z.B. Branchenverbände, Cluster) vertreten sein. Nutzer:innen der Weiterbildungsangebote sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich aller Größen und deren Beschäftigte.
Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlichNicht rückzahlbarer Zuschuss von max. 50% der förderbaren Kosten, max. 1 Mio. EUR je Weiterbildungs-LAB. Förderungszeitraum mind. 3 bis max. 5 Jahre. Gefördert werden Aufbau und Betrieb neuer bzw. bestehender Strukturen, Management, Sichtbarmachung, Qualitätssicherung, Vernetzung und Wissenstransfer. Zur Hälfte der Laufzeit findet ein Review durch externe Expertinnen und Experten statt, das über die Fortsetzung der Förderung entscheidet. Nicht förderbar sind Kosten für die Durchführung der Weiterbildungsangebote selbst (z.B. Personalkosten für Ausbilder/Teilnehmende), außer sie betreffen Entwicklung oder Erprobung der Angebote.
Ausschreibung geöffnet, Einreichzeitraum 22.06.2026 bis 02.03.2027, 12:00 Uhr MEZ. Bedingung für die Einreichung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch bis spätestens 10.02.2027, die Terminvereinbarung dafür muss bis spätestens 02.02.2027 erfolgen; eine Projektskizze ist vorab zu übermitteln. Die Förderungsentscheidung erfolgt durch die FFG-Geschäftsführung auf Basis der Empfehlung des Bewertungsgremiums, voraussichtlich ab Juni 2027.
Ausgeschlossen sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie Organisationen, die in den letzten drei Jahren an Design oder Evaluierung einer verwandten Förderungsmaßnahme mitgewirkt haben (Unvereinbarkeit). Schulen dürfen nur außerhalb des Konsortiums beteiligt sein. Nicht förderbar (aber teilnahmeberechtigt) sind reine Geldgeber sowie Subauftragnehmende/Drittleister ohne Konsortialmitgliedschaft.
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Robert Kopka
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