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Bis zu 500.000Ab 17.8.2026|Bis 30.9.2026Bald vorbei

Gefördert werden kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte entlang der Wertschöpfungskette Forst-Holz in den Bereichen Holzbausysteme, Nachhaltigkeit und Lebenszyklus, Energieinfrastruktur aus Holz, Digitalisierung der Lieferkette sowie Substitution energieintensiver Bau-, Grund- und Werkstoffe. Ziel ist eine klimaneutrale, kreislauforientierte und digital vernetzte Bioökonomie. Zielgruppe sind Konsortien aus mindestens zwei Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft. Voraussetzung ist ein Projektbezug zu mindestens einem Ausschreibungsschwerpunkt sowie vollständige Online-Einreichung in deutscher Sprache.

Zielgruppe

Standort: ÖsterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

KMU, Großunternehmen, Forschungseinrichtungen, Universitäten, Vereine und Einzelunternehmen, die sich zu Konsortien aus Wirtschaft und Wissenschaft mit mindestens zwei Partnern zusammenschließen. Alle Branchen und Technologien mit Bezug zur Forst- und Holzwertschöpfungskette. Einzelne Unternehmen tragen maximal 70% der förderbaren Projektkosten, Forschungseinrichtungen in Summe maximal 70%.

Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlich

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschuss

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von mindestens € 100.000 bis maximal € 500.000 pro Projekt, Förderquote bis zu 85%. Die genaue Quote richtet sich nach Unternehmensgröße und Forschungskategorie: Kleine Unternehmen 80% (Industrielle Forschung) bzw. 60% (Experimentelle Entwicklung), mittlere Unternehmen 70%/50%, große Unternehmen 55%/35%, Forschungseinrichtungen 85%/60%. Maximale Projektlaufzeit 36 Monate. Kooperatives F&E-Projekt mit mindestens zwei Partnern erforderlich.

Einreichung

Die Ausschreibung ist geöffnet, Einreichzeitraum 17.08.2026 bis 30.09.2026, 12:00 Uhr. Die Förderungsentscheidung erfolgt durch das BMLUK im Einvernehmen mit dem BMIMI auf Basis der Empfehlung des Bewertungsgremiums, voraussichtlich im Jänner 2027. Der Projektstart geförderter Vorhaben muss aufgrund der Befristung der Sonderrichtlinie Waldfonds spätestens bis 01.07.2027 erfolgen.

Ausschlüsse

Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) grundsätzlich ausgeschlossen, ebenso Organisationen der österreichischen Bundesverwaltung. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten erhalten keine Förderung. Organisationen mit Interessenkonflikt (z.B. durch Mitwirkung an Studien oder Design der Ausschreibung) sind ausgeschlossen. Auftragsforschung und reine Forschungsdienstleistungen gelten nicht als förderbare Kooperation.

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StartMatch ist ein eigenständiges Startup aus Wien. Wir unterstützen dich beim Beantragen von Förderungen und sind unabhängig von den erwähnten Förderstellen.

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