Gefördert wird die Vernetzung von Bildungseinrichtungen mit Wirtschaft und Forschung durch gemeinsame Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche zu Forschung, Technologie und Innovation in Naturwissenschaft und Technik, mit Fokus auf Schlüsseltechnologien. Ein Konsortium aus mindestens einer wissenschaftlichen Einrichtung und zwei Unternehmen mit Innovationsbezug entwickelt gemeinsam mit mindestens fünf Bildungseinrichtungen (Kindergarten bis Matura) räumlich nahe Aktivitäten. Zielgruppe sind Unternehmen mit Innovationsbezug, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Vereine und Gebietskörperschaften in Österreich.
Unternehmen mit Innovationsbezug jeder Größe und Rechtsform, Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler:innen, wissenschaftsorientierte Vereine, Cluster, Gemeinden und Selbstverwaltungskörper sowie Bildungseinrichtungen (Kindergarten bis Matura) als Konsortialpartner. Mindestkonsortium: 1 wissenschaftliche Einrichtung, 2 Unternehmen mit Innovationsbezug, 5 Bildungseinrichtungen (davon mind. 2 Volksschulen, 2 Sekundarstufe I). Zertifizierte MINT-Regionen ausdrücklich eingeladen.
Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlichNicht rückzahlbarer Zuschuss von max. 100% Förderquote (De-minimis-Beihilfe), bis zu € 130.000 pro Projekt, davon € 10.000 zweckgebunden für zehn Kooperationszuschüsse à € 1.000 für weitere, nicht im Konsortium vertretene Bildungseinrichtungen. Förderbare Kosten für Projektmanagement max. 20% der förderbaren Gesamtkosten (max. € 26.000). Projektlaufzeit mindestens zwei, maximal drei Jahre (24-36 Monate), kostenneutrale Verlängerung um max. ein Jahr möglich.
Einreichzeitraum 09.09.2026 bis 02.12.2026, 12:00 Uhr, ausschließlich elektronisch via eCall. Vor Einreichung müssen alle Konsortialmitglieder ihre Partneranträge im eCall eingereicht haben. Formalprüfung erfolgt innerhalb von vier Wochen. Die Bewertung erfolgt durch nationale/internationale Expert:innen und ein Bewertungsgremium anhand von vier Kriterien; die Förderungsentscheidung liegt voraussichtlich Ende März 2027 vor.
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) sind nicht förderbar. Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Organisationen mit Interessenkonflikt (z.B. durch FFG-Beauftragung) sind ausgeschlossen. Bildungseinrichtungen selbst erhalten keine direkte Förderung. Unternehmen, deren De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre € 300.000 überschreiten, sind nicht förderbar. Verbundene Unternehmen (>50% Beteiligung) werden als ein Konsortialmitglied gewertet.
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Robert Kopka
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