Gefördert werden anwendungsorientierte, kooperative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus dem Bereich Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien, u.a. Defossilisierung, effiziente Werkstoffe, funktionale Oberflächen, Substitution kritischer Rohstoffe, biobasierte Konversionsprozesse, additive Fertigung, Sortierung & Recycling sowie datengetriebene Innovationen. Zielgruppe sind KMU, Großunternehmen und Forschungseinrichtungen in Konsortien. Voraussetzung ist ein Konsortium mit definierten Mindestpartnerzahlen und -anteilen je nach Instrument.
Kleine und mittlere Unternehmen, Großunternehmen und Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) in Österreich, die sich zu Konsortien zusammenschließen. Je nach Instrument sind Mindestanforderungen an das Konsortium zu erfüllen, z.B. mind. drei unabhängige Partner mit mind. zwei österreichischen Unternehmen bei kooperativen F&E-Projekten. Unternehmen tragen in Summe mindestens 60% der förderbaren Projektkosten.
Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlichNicht rückzahlbare Zuschüsse: Kooperative F&E-Projekte € 100.000 bis € 1,5 Mio., max. 85% Förderquote, Laufzeit bis 36 Monate. Leitprojekt € 2 Mio. bis € 3,5 Mio., max. 85% Förderquote, Laufzeit 24–48 Monate. Qualifizierungsnetzwerke max. € 200.000, max. 100% Förderquote, Laufzeit 6–24 Monate. Die Förderquote variiert je nach Unternehmensgröße und Forschungskategorie (Industrielle Forschung bzw. Experimentelle Entwicklung). Bei Qualifizierungsnetzwerken wird zusätzlich Wissenstransfer durch Schulungen von wissenschaftlichen Partnern an Unternehmen organisiert (mind. 40 Schulungsstunden).
Ausschreibung geöffnet seit 22.04.2026. Einreichfrist für kooperative F&E-Projekte: 17.09.2026, 12:00 Uhr (bereits abgelaufen). Einreichfrist für Leitprojekte und Qualifizierungsnetzwerke: 15.10.2026, 12:00 Uhr. Für Leitprojekte ist ein verpflichtendes Vorgespräch erforderlich, die Terminvereinbarung dafür war bis 03.09.2026 möglich (verlängerte Frist), das Vorgespräch musste bis 11.09.2026 stattfinden. Förderentscheidung voraussichtlich Mitte Jänner 2027 durch die FFG-Geschäftsführung auf Basis der Empfehlung des Bewertungsgremiums.
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) grundsätzlich nicht antragslegitimiert, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung, Organisationen der österreichischen Bundesverwaltung. Ausgeschlossen sind zudem Organisationen mit potenziellem Interessenkonflikt (z.B. durch vorherige Beauftragung durch FFG oder Fördergeber). Einzelne Unternehmen dürfen maximal 70% der förderbaren Projektkosten tragen.
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Robert Kopka
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