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Nano EHS - Nano Environment, Health and Safety

FFG - Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaftFFG - Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaft
Bis zu 500.000Ab 12.3.2026|Bis 1.7.2026Abgelaufen

Das Programm fördert umwelt- und gesundheitsbezogene Forschung zur Risikobewertung von synthetischen Nanomaterialien und Advanced Materials. Es umfasst nationale F&E-Dienstleistungen zur Kreislaufwirtschaft in der Energiewende sowie transnationale kooperative F&E-Projekte zur Arbeitssicherheit. Zielgruppe sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Einzelunternehmer.

Zielgruppe

Standort: ÖsterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Die Zielgruppe umfasst Unternehmen jeder Rechtsform und Größe (KMU und Großunternehmen), Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen. Für nationale F&E-Dienstleistungen sind zudem natürliche Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmer zugelassen.

Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlich

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschussWachstums-UnterstützungUnterstützung Forschung und EntwicklungNetzwerk und Partnerschaften

Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben. Für transnationale kooperative F&E-Projekte beträgt die maximale Förderung € 500.000 pro Projekt für österreichische Partner bei einer Förderquote von bis zu 85 %. Für nationale F&E-Dienstleistungen werden maximal € 250.000 bei einer Förderquote von bis zu 100 % bereitgestellt.

Einreichung

Das Programm ist aktuell geöffnet. Die Einreichung erfolgt elektronisch via eCall. Für nationale F&E-Dienstleistungen endet die Frist am 01.07.2026. Transnationale Projekte sind zweistufig: Stufe 1 eCall bis 13.04.2026 (SAF€RA war am 31.03.2026), Stufe 2 eCall bis 01.07.2026 (SAF€RA bis 30.06.2026). Förderentscheidungen fallen im November und Dezember 2026.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Einrichtungen, die Teil der Bundesverwaltung sind. Zudem sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind, von einer Förderung ausgeschlossen.

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