Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zur Entwicklung klimaneutraler, resilienter und klimawandelangepasster Städte, Quartiere und Gebäude in vier Ausschreibungsschwerpunkten (Urbane Technologien, Urbane Systeminnovationen, Urbane Pilotdemonstrationen, Mobilisierung/Vernetzung für serielles Sanieren) sowie zwei F&E-Dienstleistungen zu Klimaschäden-Monitoring und Speicher-/Flexibilitätspotenzialen. Zielgruppe sind österreichische Städte, insbesondere Pionierstädte, sowie Forschungseinrichtungen, Unternehmen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen, die sich mit Klimaneutralität von Städten beschäftigen.
Österreichische Städte, insbesondere „Pionierstädte" (ab rund 10.000 Einwohner:innen), sowie alle Akteur:innen, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsfragen zur Klimaneutralität von Städten beschäftigen: Vereine, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, große Unternehmen, KMU, Kompetenzzentren, Multiplikatoren/Intermediäre, Startups, Universitäten. Für Subthema 2.2/3.2 mit Stadtbeteiligung: ausdrückliches Mandat der Stadtverwaltung erforderlich. Ausländische Partner unter bestimmten Kriterien zulässig.
Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlichSondierung: max. € 200.000, max. 80% Förderquote, max. 12 bzw. 18 Monate Laufzeit (Schwerpunkte 2.2/3.1), kein Kooperationserfordernis. Kooperatives F&E-Projekt Industrielle Forschung: max. € 500.000, max. 85%, max. 36 Monate. Kooperatives F&E-Projekt Experimentelle Entwicklung: max. € 500.000, max. 60%, max. 36 Monate. Innovationslabor (nicht-wirtschaftlich): max. € 1,5 Mio., max. 85%, max. 60 Monate. Mobilisierung und Vernetzung: max. € 200.000, max. 85%, max. 24 Monate. F&E-Dienstleistung: spezifisch, bis 100% Finanzierung (F&E-DL 1: max. € 180.000, 18 Monate; F&E-DL 2: max. € 240.000, 24 Monate). Bei Subthema 3.2 zusätzlich bis zu € 1,5 Mio. für Demonstrationsprojekte über die KPC.
Einreichfrist: 01.10.2026, 10:00 Uhr. Förderentscheidung voraussichtlich Dezember 2026. Für Subthemen 2.3 und 3.2 sind verpflichtende Vorgespräche als Formalkriterium erforderlich (bis 17.09.2026 zu absolvieren, Terminvereinbarung bis 11.09.2026 – diese Fristen sind bereits verstrichen, betreffen aber nur diese beiden Subthemen). Fragen zu F&E-Dienstleistungen sind schriftlich bis vier Wochen vor Einreichfrist zu stellen, Antworten werden bis zwei Wochen vor Einreichfrist veröffentlicht.
Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung, grundsätzlich Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) als Antragsteller. Organisationen mit potenziellem Interessenkonflikt (z.B. durch FFG/Auftraggeber-Beauftragung). Einreichungen im Subthema 2.2 ohne direkte Beteiligung von Stadt-/Regionalverwaltungen als Projektpartner sind unzulässig. Tätigkeiten von Gemeinden im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags sind nicht förderbar.
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Robert Kopka
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